Wenn ich (als Gesellschafter) der UG ein Darlehen gewähre, muss dieses dann immer durch den Notar eingetragen/bestätigt werden oder kann ich, sobald das Geld auf meinem UG-Konto knapp wird, einfach aus privater Tasche Geld auf das UG-Konto überweisen und dieses dann zur Begleichung entstehender Kosten nutzen?

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