Hallo, was meint ihr dazu:
wir haben das Auto meines Vaters nach seinem Tod schnell umgemeldet und verkauft um die schrecklich hohen Krankenhausrechnungen erstmal auslegen zu können und die Mieten bis Ende des Mietvertrages zahlen zu können.
Der Bestatter meinte zu uns, wir sollten das umgeschriebene Auto aus dem Erbe herauslassen. Dann würde ich die Spalte "Fahrzeuge" für die Beantragung des Erbscheins freilassen. Allerdings glaube ich, dass es unglaubwürdig ist, dass mein Vater als Lehrer und Eigentümer einer (allerdings verschuldeten) Ferienwohnung kein Auto hatte,
vielleicht würde das Amt das nachprüfen und herausbekommen dass wir das Auto erst nach seinem Tod umgemeldet haben?
Könnte ich das Auto als Schenkung angeben?
Es gibt allerdings kein Schriftstück auf dem ich das nachweisen kann.
Ich stehe nur auf dem Kaufvertrag als vorherige Eigentümerin.
Oder bekomme ich dann erst recht Probleme, weil ich es vielleicht gar nicht hätte verkaufen dürfen?
Falls mir jemand helfen kann, vielen Dank!