Geschenktes Auto meines Vaters erst kurz nach seinem Tod umgemeldet und verkauft, Erbe?
Hallo, was meint ihr dazu:
wir haben das Auto meines Vaters nach seinem Tod schnell umgemeldet und verkauft um die schrecklich hohen Krankenhausrechnungen erstmal auslegen zu können und die Mieten bis Ende des Mietvertrages zahlen zu können.
Der Bestatter meinte zu uns, wir sollten das umgeschriebene Auto aus dem Erbe herauslassen. Dann würde ich die Spalte "Fahrzeuge" für die Beantragung des Erbscheins freilassen. Allerdings glaube ich, dass es unglaubwürdig ist, dass mein Vater als Lehrer und Eigentümer einer (allerdings verschuldeten) Ferienwohnung kein Auto hatte, vielleicht würde das Amt das nachprüfen und herausbekommen dass wir das Auto erst nach seinem Tod umgemeldet haben?
Könnte ich das Auto als Schenkung angeben?
Es gibt allerdings kein Schriftstück auf dem ich das nachweisen kann.
Ich stehe nur auf dem Kaufvertrag als vorherige Eigentümerin.
Oder bekomme ich dann erst recht Probleme, weil ich es vielleicht gar nicht hätte verkaufen dürfen?
Falls mir jemand helfen kann, vielen Dank!
6 Antworten
Hallo, wenn ihr euch einig seid ( ihr zwei seid die einzigen Erben ? ) dann wird es auch bei korrekter Angabe vom Verkaufserlös des Autos, keine Probleme geben. Deine Schwester und insbesondere du, ihr könntet besser schlafen.
" Ein gutes Gewissen ist das beste Ruhekissen ! "
Ihr zwei könntet über den Verbleib des Geldes jederzeit Auskunft geben, so es überhaupt jemanden interessiert.
" Wo kein Kläger,da kein Richter "
Bei euch hört sich alles friedlich und einvernehmlich an, da gibt's ganz andere Fragen hier. Da fliegen die Fetzen wegen Nichtigkeiten. So wie ein Nachlass zwischen euch geregelt wird, ist schon als außergewöhnlich in der heutigen Zeit. Eben so, wie es sich unter Geschwistern / Erben geziemt.
Alles Gute für euch ! K.
Vielen Dank! Mit allem sind wir uns nicht einig, hierbei aber schon ;)
Also ihr meint, ich sollte das Auto mit Verkaufserlös angeben, dazu schreiben dass es eine Schenkung war und wenn ich Glück habe erkennen sie es an, wenn nicht dann nicht...
aber ich muss nicht mit Ärger rechnen, dass ich es vor Beantragung des Erbscheins verkauft habe?
Vielen Dank, für die klaren Antworten! Muss ich Belege mitschicken (Kaufvertrag)?
Verstehe ich es richtig, ihr habt das vom Vater genutze Auto verkauft, um dessen Krankenhausrechnungen zu bezahlen. Wo ist dann das Problem? Als Erben könnt ihr das machen.
Marmeline möchte wissen, wie sie das Formular zur Beantragung eines Erbscheins richtig ausfüllt, ohne Ärger zu bekommen.
Eine Art Fehlverhalten sehe ich auch nicht; es sei denn, sie hätte das Fahrzeug deutlich unter Wert verkauft.
Naja, zu dem Zeitpunkt hatten wir ja noch keinen Erbschein..
Noch einmal:
Das Formular NS 17 "Nachlasswert" für das Nachlassgericht dient ausschliesslich (wie man lesen kann) der Kostenberechnung des Gerichts für den Erbschein.
Dessen Kosten richten sich nach der Geschäftsgebühr, die wiederum ermittelt sich aus der Differenz der Nachlassmasse (Vermögen) abzügl. der Nachlassverbindlichkeiten, §§ 102, 103, 46 Abs. 4 KostO.
Bei beispielsweise 230.000 EUR verbliebenem Nachlass wären für einen gemeinschaftlichen Erbschein AFAIK 402 EUR Gebühr fällig, bei 250.000 EUR 432 EUR.
Da ihr (sinngemäß) unterschreibt: "Ich versichere, dass vorstehende Angaben vollständig und richtig sind. Mit der Beiziehung der Erbschaftssteuerakten des Finanzamts bin ich einverstanden" sollte alles, was darüber angegeben wird, unbedingt so stimmen und in der Spalte 1.10 unter "Sonstiges Vermögen" der Verkehrswert des PKW aufgeführt sein.
G imager761
Ja, da hast Du recht. Ich werde den PKW angeben, ohne Schenkungs- blabla, das ist für mich beim Lesen der vielen guten Beiträge doch klar geworden. Danke!
Natürlich zählt der PKW zum Nachlass des Erblassers, wenn es bis zu seinem Tod als Halter eingetragen war.
Warum man dem Ratschlag des Bestatters folgt und in betrügerischer Absicht die rel. geringen Erbscheinskosten durch wahrheitswidrige Angaben senken will, erschliesst sich mir nicht: Bei +/- 20.000 EUR Vermögenswert läge der Unterschied der Geschäftsgebühr (Erbscheinskosten) bei rd. 17 EUR :-O
Das Nachlassgericht zieht die Steuerakten bei und kommt euch drauf :-O
Erbschaftssteuer fiele erst ab einem Erwerb von über 500.000 EUR (Ehefrau) bzw. 400.000 EUR (Kinder) an, dafür lohnt sich kein Betrug :-O
Wenn die Erbengemeinschaft einvernehmlich Verfügungen des Nachlasses beschliesst, um Erbfallkosten bedienen zu können, ist das legitim und weder für das Nachlassgericht noch Ebschaftssteuerfinanzamt von Interesse. Maßgeblich ist der Vermögenswerwerb der einzelnen Miterben am Todestag des Erblassers; ob die nun in Sachwert (Auto) oder Verkaufserlösanteil (Verkauf) bestehen, ist völlig unerheblich.
G imager761
Danke,allmählich kann ich wieder klarer denken :) bei 20.000€ sind es glaube ich eher 170€ aber auch dafür sind wahrheitswidrige Angaben total unangemessen - überhaupt und generell, klar danke für`s wachrütteln.. :)
Was befürchtest Du denn eigentlich?
Nach Deiner Beschreibung sieht es nicht so aus, als ob der Nachlass so groß ist, dass Du Erbschaftsteuern befürchten müsstest, Selbst wenn es so wäre, würde eine Schenkung kurz vor dem Tod daran nichts ändern.
Also wen, glaubst Du, hättest Du durch den Autoverkauf übervorteilt?
Ich befürchte dass ich durch den Verkauf etwas getan habe, was ich nicht durfte, weil ich die Schenkung ja nicht nachweisen kann und das Auto erst nach dem Tod meines Vaters auf mich umgeschrieben wurde. Deshalb habe ich Sorgen, dass ich dafür irgendwelchen Ärger bekomme.
Nein, durch die hohe Verschuldung der Wohnung ist die Erbmasse nicht sehr hoch. Vielleicht könnten wir sie mit etwas + verkaufen. Mein Vater hing jedoch sehr daran und wir möchten versuchen sie weiter zu halten. Die Chancen stehen leider nicht gut da wir beide Studenten sind. Durch das Auto (falls mir die Schenkung nicht anerkannt wird) wären es ca. 6000€ mehr, das hätte auf die Erbschaftsteuern wahrsch. keine allzu schlimmen Auswirkungen. (ich glaube ca 60€) Deshalb dachte ich dass ich es angebe und dazu schreibe, dass es eine Schenkung war. Aber nicht dass ich mir durch die Ehrlichkeit mehr Ärger mache als nötig..
Keine Sorge, Erbschaftsteuer ist erst ab einer (Netto-)Erbschaft von mehr als 400.000 Euro fällig.
Außerdem ist es völlig normal, üblich und auch erlaubt, das Vermögen des Verstorbenen zur Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten oder auch zum Zahlen der Beerdigungskosten zu verwenden.
Unbedingt :-)
Nein, dazu ist erstens kein Platz und zweitens interessiert es nicht.
Nein. Sofern du den Wert des PKW, hier den Verkaufspreis, im Wertermittlungsbogen des Nachlassgerichtes angibst, ist es dem Sachbearbeiter schnuppe, ob es ein Sachwert oder Geldwert ist, der als Nachlassvermögen angegeben wurde :-)
G imager761