Hallo,

Danke für die Antworten! Ans Baurechtsamt habe ich mich schon gewendet.

Zuerst kam folgende Aussage:

es liegt uns kein Antrag zur Errichtung einer Terrasse auf dem von Ihnen beschriebenen Flachdach und Grundstück vor.

Wird ein Geländer an dem Flachdach angebracht, so wird es als Dachaufbau beurteilt und Dachaufbauten sind Verfahrenspflichtig. Verfahrenspflichtig auch aus dem Grund, weil Dachaufbauten eventl. Abstandsflächen zum Nachbargrundstück auslösen.

dann später von einer anderen Person:

ich habe mir die genehmigte Akte zu dem Gebäude angesehen. Einen aktuellen Bauantrag zum Ausbau der Terrasse gibt es nicht. Allerdings wäre das aus unserer Sicht prinzipiell auch verfahrensfrei zulässig, da die Terrasse ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze hätte. Ich habe auch nichts zur Tragfähigkeit in der alten Bauakte gefunden. Wissen sie von wem die Auflage kam, dass das Dach nicht ausreichend tragfähig sei und nicht betreten werden dürfe? Sofern das Dach die Tragfähigkeit aufweist, wäre eine Nutzung als Terrasse von uns aus möglich und verfahrensfrei zulässig.

Daher die Frage ob ich wenigstens eine Mietminderung fordern kann.

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