Erbschein zwingend erforderlich?
Kann das Grundbuchamt einen Erbschein verlangen, wenn ein handschriftliches (nicht notarielles) Testament vorliegt?
Sachverhalt: Der Onkel ist verstorben. Er hinterlässt seine Ehefrau. Es gibt keine Kinder. Im handschriftlichen Testament, welches beide Eheleute unterzeichnet hatten, hatten sie sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Das Grundbuchamt besteht nun auf den Erbschein. Ist der tatsächlich unbedingt erforderlich?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!