Kindergeld nach Heirat - Einkommensgrenze

Hallo,

ich habe geheiratet und soll ab dem Tag der Hochzeit das Kindergeld zurückzahlen, also 1840 Euro, weil ich alleine über dem Freibetrag liege (6600 drüber). Meine Frau aber hat deutlich weniger verdient als der Freibetrag hoch ist.

Nach meiner Überzeugung sollte ich diese Differenz mit mir selbst verrechnen können, da zwar meine Einkommensgrenze übertreten worden ist; Jedoch ist mein Einkommen dennoch nicht hoch genug, um meinen eigenen Lebensunterhalt und den meiner Frau begleichen zu können. Die Sachbearbeiterin sieht das scheinbar anders, stützt sich jedoch auf keine gesetzliche Grundlage.

Ich habe das Merkblatt Kindergeld 2013 nun durchgesehen und habe in 3.7 folgende Passage gefunden:

Der Kindergeldanspruch kann fortbestehen, wenn [..] das verfügbare Nettoeinkommen (vgl. Nr. 3.6) des Kindes bzw. des Ehegatten [...] so gering ist, dass der UNterhalt des Kindes nicht sichergestellt ist.

in 3.6 wird dann entsprechend auf die 8130 Euro Grenze verwiesen.

Das interpretiere ich nun natürlich so und das entspricht auch dem logischen Menschenverstand, dass wir mit dieser Ausdrucksweise zusammen veranlagt sind, denn da steht ja "bzw. des Ehegatten". Das heißt wir haben BEIDE zusammen eine Grenze von jeweils 8130 Euro. Und nur weil der eine diese Grenze übersteigt, der andere jedoch offensichtlich deutlich unterschreitet, finde ich es unfair und ungleichberechtigt, dass das Kindergeld nur deshalb gestrichen werden soll.

Was wäre denn, wenn ich alleine 9000 verdiene und meine Frau nichts? Demzufolge würde mir dann auch das Kindergeld gestrichen - allerdings kann man von 9000 Euro jährlich nicht zu 2. leben.

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Hier eine Seite rund ums Kindergeld. Sollte helfen: http://www.kindergeld2012.org/kindergeld-einkommensgrenze.html

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Die Formulare gibts auch den Seiten des Finanzamts. Auf jeden Fall den Mantelbogen, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand und Anlage U brauchst du. Oder handelt es sich um selbstständige Arbeit?

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Es gab bis 2005 einen steuerlichen Freibetrag für Abfindungen, der mit der Änderung des EStG ab 01.01.2006 entfallen ist. Das heißt Abfindungen sind voll steuerpflichtig, allerdings gibt es noch die Fünftelregelung. Schau am besten mal hier nach: www.abfindungversteuern.com Da wird das ganz gut erklärt!

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Hallo, ich selber habe zwei kostenlose Girokonten bei der diba und der dkb, da gab es nie Probleme! hier findest du noch eine Übersicht Banken die das anbieten: www.gratisgirokonto.org

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