Ist zwar schon etwas älter die Frage, stecke aber in einer ähnlichen Situation.

Ich verstehe eines nicht: Man hat einen Rechtsanspruch auf 3 Jahre Elternzeit, somit ist es doch klar, das man für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, oder???

Also muss man Hartz 4 beantragen???? Da hätte man ja in der Elternzeit gar keinen Anspruch auf ALG 1 , wenn man sich NUR um sein Kind kümmern möchte!!! Oder????

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Ja Sorry, habe mich da echt verschrieben.

Also die Ausbildung war 2008 von April bis August, bzw. da wurde angefangen das Elterngeld zu berechnen.

Also mein Arbeitsvertrag war ein befr. von September 08 bis August 09, da ich während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden kann muss der Arbeitgeber zahlen bis der Vertrag ausläuft. In der Zeit des Mutterschutzes (nach der Geburt- also ab Mai) zahlt er natürlich weniger, da ja Zuschuss der Krankenkasse.

Deshalb meine Frage, da ich ja auch nach der Geburt Geld vom Arbeitgeber bekommen habe, wäre es ja denkbar gewesen, das diese Zahlungen für einen eventuell neuen Elterngeldantrag übernommen werden- sodass die Ausbildung dann rausfällt.

Ohje... ich hoffe einigermaßen verstädndlich

Bitte nochmals um Antwort, danke!

LG und schönen Sonntag :)

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