Ich hoffe Ihr könnt weiterhelfen.
Kurz zu den Eckdaten:
Unser Sohn geboren am 16.5.09
Das Elterngeld wurde folgendermaßen berechnet:
April 09- in Ausbildung
Mai 09- in Ausbildung
Juni 09- in Ausbildung
Juli 08- in Ausbildung
August 08- in Ausbildung
September 08- in Ausbildung
Oktober 08- Arbeitsstelle
November 08 Arbeitsstelle
Dezember 08- Arbeitsstelle
Januar 09- Arbeitsstelle
Februar 09- Arbeitsstelle
März 09- Arbeitsstelle
Ich habe aber bis August 09 weiterhin Geld von meinem Arbeitgeber bekommen!!!
(war ein befr. Arbeitsvertrag).
Ich bekomme also bis April Elterngeld. D
Danach habe ich vor das Landeserziehungsgeld zu beantragen (5 Monate), also bis Oktober.
Wenn ich also Ende dieses Jahres oder Anfang nächstes Jahres schwanger werden würde
und dazwischen nicht arbeiten gehe,
wie wird dann das Elterngeld berechnet?
Bekomme ich dann dasselbe Geld wie jetzt auch?
Oder wird es neu berechnet?
Da würde ja dann die Ausbildung (in der ich ja weitaus weniger verdient habe) wegfallen.
Oder muss man nach der Elternzeit mindestens 1 Jahr lang arbeiten damit es neu berechnet werden kann?
Hoffe ist nicht zu kompliziert geschrieben :)
LG freue mich auf Antworten