Nur die EÜR reicht nicht. Du bist auch verpflichtet, eine vollständige Einkommenssteuererklärung elektronisch abzugeben. Die EÜR ist eine Anlage zur ESt.-Erklärung.
Auch zur Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung bist du als Kleinunternehmer verpflichtet, auch wenn du von der eigentlichen Steuer befreit bist. Die steuerpflichtigen Umsätze sind hier eben null, angegeben werden müssen nur die Umsätze selbst. Die Abgabe dient im Prinzip nur dazu, dem FA zu belegen, dass du weiterhin Kleinunternehmer sein kannst. Siehe dazu auch: https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/kleinunternehmer-wann-ist-eine-ust-erklaerung-abzugeben_186_396414.html