Nur die EÜR reicht nicht. Du bist auch verpflichtet, eine vollständige Einkommenssteuererklärung elektronisch abzugeben. Die EÜR ist eine Anlage zur ESt.-Erklärung.

Auch zur Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung bist du als Kleinunternehmer verpflichtet, auch wenn du von der eigentlichen Steuer befreit bist. Die steuerpflichtigen Umsätze sind hier eben null, angegeben werden müssen nur die Umsätze selbst. Die Abgabe dient im Prinzip nur dazu, dem FA zu belegen, dass du weiterhin Kleinunternehmer sein kannst. Siehe dazu auch: https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/kleinunternehmer-wann-ist-eine-ust-erklaerung-abzugeben_186_396414.html

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Wenn der Wagen ausschließlich privat genutzt wird, klar. Der Wagen ist soweit ich das hier raus lese im Betriebsvermögen, eine 100%ige private Nutzung ist damit ausgeschlossen.

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Das hängt von den genauen Bedingungen der Bank ab.

In der Regel geschieht die Verzinsung aber tagesgenau. Wenn man mal von Kulanzen absieht und davon ausgeht, dass für zwei Tage Zinsen anfallen würden, wären das am 44 Cent pro Tag, also 88 Cent.

Die Zinsen werden in der Regel "p.a.", also "per annum", "pro Jahr" angegeben.

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Hast du die Produkte denn selbst gekauft, und werden diese hauptsächlich gewerblich genutzt?

Für mich hört sich deine Frage an, als hättest du diese nicht gekauft, sondern willst diese allein aus dem Grund "absetzen", dass du sie vorstellst - das funktioniert natürlich nicht. Wo keine Ausgaben geflossen sind, können auch keine abgesetzt werden.

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