"Die von den Flugverboten in Nord- und Westeuropa betroffenen Passagiere können von ihren Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis zurückfordern. Alternativ können sie kostenlos auf einen anderen Flugtermin umbuchen" http://www.vz-nrw.de/UNIQ127142682532335/link729991A.html
Ja klar, die werde es dich schon in einem Schreiben wissen lassen, wenn sie mehr Geld von dir wollen. Keine Sorge. Selbst einholen musst du dir die Information jedenfalls ganz sicher nicht.
Ich glaube, in dem Fall wärst du dazu verpflichtet gewesen, zumindest eine Parkscheibe zu benutzen, damit die Politessen sehen, dass du nicht länger als die vorgeschriebene Maximalparkzeit dort gestanden hast. Ich denke also, dass du wahrscheinlich zahlen musst. Aber vielleicht sind sie auch kulant, wenn du deinen Fall erklärst. Probier's einfach mal!
Ja, das ist so. Die meisten Banken schicken gerade Briefe mit Ihren neuen AGBs an ihre Kunden raus. Darin ist dann wohl auch festgelegt, dass eine Überweisung innerhalb der EU-Grenzen nicht länger als drei Geschäftstage dauern darf.
Es gab erst kürzlich ein BGH Urteil zu einem ähnlichen Fall. Demnach dürfen ehemalige Mieter Rückforderungsansprüche stellen wenn sie wegen einer ungültigen Schönheitsklauseln im Mietvertrag Ausgaben hatten. Ob die von dir beschriebene Klausel im Mietvertrag rechtens ist, das scheint mir dann der entscheidende Punkt zu sein. Aber da scheinst du ja mehr drüber zu wissen.
Ich hab mir gerade mal kurz auf der Seite der Kfw was zu den Konditionen durchgelesen. Da steht nirgendwo drin, dass die Förderung auf ein bestimmte Altersgruppe beschränkt ist. Es würde ja auch keinen Sinn machen, weil ja auch jüngere Leute irgendwann mal alt werden und dann Bedarf an einer altersgerechten wohnung haben. von daher denke ich eigentlich, dass sich die Sache auch für jüngere Eigenheim besitzer in Betracht kommen könnte. Allerdings sollte man sich beeilen, weil es die ganz günstigen Zinsen nur noch in diesem Monat zu geben scheint.
Die Obergrenze für eine steuerfreie Einfuhr liegt seit Anfang des Jahres bei 430 Euro. Und zwar ist damit der Kaufpreis in dem Land gemeint, in dem das Produkt gekauft wurde. Also in deinem Fall der Betrag, der auf der US-Rechnung steht. Wichtig ist auch noch zu wissen, dass sich die 430 Euro auf den gesamten Wert aller einführten Waren bezieht. Wenn dein Sohn also einen Laptop für 400 Euro mitbringt, und dazu noch einen Scanner für 150, dann ist er über der Grenze und darf die Sachen nicht zollfrei einführen.
Ja, die Schufa sammelt sowohl positive als auch negative Daten. Im Prinzip alles, was relevant ist, um deine Kreditwürdigkeit zu überprüfen. Wenn du also aus der letzten Zeit positive Einträge vorzuweisen hast, dann überzeugt das vielleicht den Kreditgeber. Aber eine Garantie ist das natürlich nicht. Es gilt schließlich immer noch Vertragsfreiheit, d.h. dein Vertragspartner kann sich genauso wie du aussuchen, ob er einen Vertrag mit dir eingehen will oder lieber nicht. Sein Urteil stützt sich aber wie gesagt auf all deine Einträge, positive wie negative.