Für eine Überschreibung braucht man einen Notar und der würde das nicht gemacht haben wenn deine Mutter nicht geschäftsfähig gewesen wäre.

Du solltest im Todesfall von deinem Stiefvater die Offenlegung aller Informationen verlangen und deine Erbschaftsansprüche geltend machen.

Vielleicht gibt es ja auch noch ein Testament.

Nimm dir hierfür am besten einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt

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Das Rad gehört wahrscheinlich weder dir noch ihr, sondern dem Leasinggeber und ihr Arbeitgeber hat einen Vertrag mit diesem. Das ist auch kein Mietkauf, sondern halt Leasing, und am Ende des Leasingvertrages gehört das Rad noch immer keinem von euch beiden. In der Regel bekommt man dann ein Angebot, das Rad gegen Zahlung eines bestimmten Vertrages käuflich zu erwerben oder man gibt es dann zurück.

Mit deinen monatlichen Zahlungen hast du die bisherige Nutzung bezahlt. Selbst wenn du es ihr zurückgibst, ist damit der Leasingvertrag noch nicht beendet. Am besten einigt ihr euch irgendwie, dass du die Leasingraten weiterhin bezahlst, bis der Vertrag endet. So hattet ihr es ja auch ursprünglich ausgemacht.

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Der erste Schritt, das Jugendamt einzuschalten, war schon einmal der richtige Weg. Was ist denn genau mit "weiß Bescheid" gemeint? Gab es schon einen Termin beim Jugendamt, wo das Sorgerecht oder der Verbleib deiner Freundin bei der "Pflegefamilie" (also der Freundin der Eltern?) geregelt wurden?

Welchen weiteren Schritte werden durch das Jugendamt jetzt betrieben?

Wenn die Eltern dem zugestimmt haben, dann müssen sie auch für den Unterhalt aufkommen bzw. ist das Kindergeld weiterzuleiten.

Aber klärt das immer unter Hinzuziehung des Jugendamtes!

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