Tja: Wenn der Verkäufer definitiv ein privater Verkäufer ist, spielt es keine Rolle, ob man überteuert eingekauft hat oder das Versandunternehmen, länger als üblich gebraucht hat. Vertragsbestandteil des Verkäufer ist der Versand / Übergabe des Artikels wie beschrieben; Gefahrenübergang ab Übergabe an Käufer oder den Versanddienstleister.
Sollte der Verkäufer allerdings ein verkappter Gewerblicher sein, sähe die Angelegenheit deutlich anders aus. Gewerblich ist der, der Waren gleichartiger Art mit Gewinnabsicht verkauft. Wenn also der Eindruck war, das alles so professionell aussah, kann es evtl helfen, sich das Verkäuferprofil nochmals genauer anzusehen. Stellt sich dann heraus, daß der Verkäufer lauter neue Webcams zum Verkauf anbietet, dürfte es sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um einen Gewerbetreibenden handeln, der nicht nur am Fiskus vorbei, unlauteren Wettbewerb betreibt, sondern auch seinen Pflichten, wie Impressum, Widerrufsrecht etc nicht nachgekommen ist.
Fazit: Ist der Verkäufer privat, bleibt nur, diesem zum gelungenen Verkauf zu gratulieren und den eigenen Schaden zu minimieren, indem man die Webcam zum Weiterverkauf anbietet und alles als Erfahrung zu verbuchen. Ist der Verkäufer doch eher einem Gewerbe zuzuordnen, spricht - so glaube ich - nichts dagegen, dem Verkäufer über seine Versäumnisse aufzuklären und die Rücknahme zu verlangen. In jedem Fall empfiehlt es sich bei einer Rücksendung, auf eine Absicherung zu achten, damit man am Ende nicht ohne Ware und auch Geld da steht.