Noch eine (völlig hypothetische!) Frage - aus reiner Neugier: Was, wenn ich einem Freund 100.000 leihe. Er macht einen Privatkreditvertrag mit mir über eine Rückzahlung in 4 Jahren. Bei Stand 50.000 geht er pleite und kann nicht weiter zahlen. Ich möchte aber das Geld nicht von ihm fordern. Und nun die Frage: Muß ich ihn jetzt vor Gericht bringen (auch wenn ich das nicht will) um nicht als Schenkungssteuerverdächtiger zu gelten oder kann ich "einfach so" a) auf den weiteren Fluß des Geldes warten oder sogar b) den Rest des Geldes als Verlust bezeichnen? (Ist jetzt bei mir alles nicht der Fall. Aber ich würde es gerne wissen).
Ich habe über lange Jahre mit Bausparverträgen rumlaboriert. Das ist der größte Betrug aller Zeiten: die Bonuszahlungen, die der Abschließende kassiert, sind in den Bausparvertrag eingearbeitet. Du zahlst erstmal für nix! Dann sind die Renditen Mist. Und alle Spekulationen über zukünftige Zinsen sind Glaskugelleserei. Noch NICHT MAL, wenn man bauen will, ist ein Bausparvertrag eine gute Idee. Wir werden so abgezogen von den Jungs. Selbst das Kopfkissen ist die bessere Geldanlage - ich würd das an Deiner Stelle nicht machen.
Das Schreiben kam nicht von der ARGE, sondern von der LWL-Behindertenhilfe Westfalen-Lippe, die tragen „die Kosten der ambulanten Leistung der Eingliederungshilfe aus Mitteln der Sozialhilfe“. Es besteht ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 31,06 Euro/monatlich, mit dem sie in Vorleistung gegangen sind. Könne man das nicht zahlen (Kriterien und Antrag sind beigefügt), könne man die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen und prüfen lassen. Weiter gabs keine Begründung.