Das Bundesjustizministerium hat solche Muster www.bmj.de.

Wegen der Beratung kommt es darauf an, wie sehr du dich selbst schon mit dem Thema auseinander gesetzt hast. Ein Beratungsgespräch kann bei Unsicherheiten sicher weiterhelfen.

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Kindergeld zurückzahlen im Fall statt weiter zu studieren, arbeiten zu gehen?

Hallo Zusammen, ich bin mittlerweile 26 Jahre. Bin seit dem 1. Oktober als Vollzeitarbeitskraft nach meinem Studium eingestellt. Ich weiß, solange man in der Ausbildung (Studium) ist, bekommt man bis zum 25. Lebensjahr + die 9 Monate aufgrund der Zivildienstzeit das Kindergeld ausgezahlt. Im November 2011 bin ich 25 geworden, d.h. ich hab Kindergeldanspruch bis August 2012. Jetzt meine Frage, bin seit dem 28.02.2012 exmatrikuliert. Habe meinen Bachelor gemacht und konnte nur im Folge Wintersemester 2012/13 meinen Masterstudiengang fortsetzen, d.h. ich hatte ein Wartesemester (nicht eingeschrieben). Dadurch,dass ich es doch versucht habe mich zu bewerben hat es folglich geklappt einen Arbeitsplatz zubekommen! Somit studiere ich nicht weiter wie vorher geplant gewesen. Muss das Kindergeld im Zeitraum März 2012 bis August 2012 jetzt zurückgezahlt werden??? Das wären 1080€ (6 x 180€), also eine Menge Geld! Als Kurzinfo noch; in Absprache mit der Familienkasse im Frühjahr 2012, hat man in diesem Wartesemester (sprich SS2012) weiter Anspruch auf Kindergeld (in meinem Fall bis August 2012), wenn man beweisen kann, dass die Wiederaufnahme des Studiums nur im Wintersemester möglich wäre. Nur zählt es als Wartesemester also als Fortsetzung der Ausbildungszeit,wenn ich nicht mehr eingeschrieben bin bzw ich einen Job finde und nicht weiter studiere? Hätte nämlich die FH wechseln müssen, um meinen Masterstudiengang zu beginnen. Hoffe Ihr könnt mir helfen :)

LG Mike

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Ich fürchte, da hast du kein Glück. Ich bin mir zwar nicht sicher, aber soweit ich das kenne sollte man möglichst immer, wenn auch pro Forma immatrikuliert sein, damit man weiterhin Kindergeld bekommt. Es kann also tatsächlich sein, dass du das zurückzahlen musst.

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Wenn sie jetzt keinen Job mehr hat, kann sie zumindest Hartz 4 beantragen und wäre über die arge gesetzlich krankenversichert.

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Man kann auf jeden Fall an einem Bahnschalter ein Formular ausfüllen, damit man ein viertel des Fahrpreises erstattet bekommt, wenn die Verspätung zu groß ist. Bleibt man über Nacht stecken, zahlt die Bahn das Hotel. Man kommt also immer irgendwie an. Soweit ich weiß, kann man bei zu großen Verspätungen auch von der Reise zurücktreten und auch wieder nach hause fahren.

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Bei einer ordentlichen und fristgerechten Kündigung kann man da wahrscheinlich nichts machen. Man müsste klagen, dass man die Stelle behalten darf und auch darauf hat man bei finanziellen Schwierigkeiten des AGs eher schlechte Karten. Zudem wäre eine Abfindung bei einem Minijob nicht sonderlich hoch, sodass die Kosten eines möglichen Rechtsstreits die Abfindung bereits wieder auffressen könnten. Wahrscheinlich ist es besser, die Zeit in neue Bewerbungen zu investieren und schnell woanders weiter zu arbeiten.

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Da wäre ich hartnäckig. Ich kenne mich zwar auf dem Gebiet nicht so gut aus, aber du hast ja nicht die Schule abgebrochen oder verlassen und kannst in den Ferien soweit ich weiß auch verreisen. Sehe keinen Grund, warum du die 70 Euro nicht bekommen solltest. Geh hin und frag nach.

PS: Kraftausdrücke würde das Jobcenter aber ziemlich sicher nicht verwenden.

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Theoretisch wirst du in der Zeit, in der du nicht arbeitest von der Arbeitsagentur bezahlt und musst den Auflagen nachkommen, die sie dir stellen. Wenn du dann eine Stelle hast, wie jetzt im September, kann man bestimmt mit seinem Betreuer sprechen. Wenn die Stelle weit entfernt liegt, können sie natürlich trotzdem Bewerbungen von dir verlangen. Liegt denke ich im Ermessen deines Betreuers und muss alles abgesprochen werden.

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Das bekannteste Portal für Strompreisvergleich ist verivox.de oder check24.de. Dabei immer darauf achten, dass man keine Tarife mit Vorkasse anzeigen lässt.

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Ich finde, dass der Aufwand einfach zu groß ist. Für ein paar Zehntel Zinsen lohnt sich das wirklich nicht. Ich würde höchstens das Tagesgeldkonto wechseln, wenn der Zinssatz stark abgefallen und und andere Anbieter den Zinssatz klar überbieten.

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Nein, die Eigenheimzulage gibt es nicht mehr. Leute, die sie bereits bekommen, erhalten die Förderung zwar bis zum Ende weiter, aber neue Eigenheimzulagen werden nicht vergeben.

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Ich habe einige Freunde, die länger im Ausland gelebt haben und dabei Schwierigkeiten hatten, ein Konto zu eröffnen. In Frankreich muss man beispielsweise seine Stromrechnung vorlegen, damit man seinen Wohnsitz nachweist. Auch in der Schweiz ist es nicht leicht, weil man dort oft ein gewisses Mindesteinkommen braucht. Ich sehen aber auch keinen Sinn darin, ein ausländisches Konto zu haben, wenn man selbst in Deutschland wohnt. Bei jeder Überweisung muss man Gebühren zahlen, der Postweg ist komplizierter und es gibt deutsche Banken, die ein kostenloses Geldabheben im Ausland ermöglichen.

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