Du kannst einem anderen Selbständigen einen Platz in Deinem Studio vermieten.
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Du hast Anrecht auf einen Schonbetrag, die Höhe ist abhängig von deinem Alter, 150,-- Euro pro Lebensjahr.
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Hier hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun. Sicherlich hast du die Möglichtkeit deine Mieterin aufzufordern deine Mietsache zu pflegen, aber bei Unbewohnbarkeit der Wohnung wegen Wasserschadens, mußt du sanieren und unter Umständen der Mieterin eine Wohnmöglichkeit zur Verfügung stellen, bzw entschädigen.
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Miete ist in der Regel im Voraus zu entrichten. Dein Vermieter hat Recht, helfen kann nur nochmal in Ruhe mit dem Vermieter zu sprechen, aber ein Recht auf Zahlung zur Monatsmitte, hat man nicht.
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Eröffne Dein eigenes Konto, dann gibt es keine Probleme.