Habe das gleiche Problem.

würde gern wissen, ob bei Abgabe der Steuererklärung nach einer Eheschließung der Betrag was man erstattet bekommen würde, komplett gepfändet wird.

Seine Insolvenz ist vor der ehe gelaufen und habe eigentlich nichts damit zu tun... Nach der Ehe habe ich die steuerklasse 3 genommen. Und er hatte bis jetzt keinen festen Job(Minijob)

2. Würde auch gerne wissen, ob es bei einer laufenden Insolvenz die steuerklasse 4 und 4 oder 3 und 5 sinnvoller ist.. ich verdiene zur Zeit etwas mehr als er, aber ich möchte am Ende des Jahres nicht soviel zurückzahlen oder bei Erstattung, das alles gepfändet wird...

Ich hoffe das es verständlich war.:(

Vielen Dank im Vorraus auf eure Antworten

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