In den meisten Bundesländern braucht man keine Genehmigung wenn die Vorgaben der Landesbauordnung eingehalten werden. Doch Vorsicht, im gültigen Bebauungsplan- insofern es einen gibt- können übergeordnete Regelungen getroffen worden sein. Am besten im kommunalen Bauamt oder bei der Unteren Bauaufsicht kurz erfragen.
Antwort
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Klagen geht, offen ist wie aussichtsreich diese ist. Regelungen zu dem was möglich ist finden sich in den Landesbauprdnungen und vor allem im Bebauungsplan- insofern es einen gibt. B.-pläne haben Gesetzescharakter, ist im Plan wie im dazugehörigen Textteil etwas fest geregelt kann man dagegen nur schwerlich klagen, manchmal hilft ein Befreiungsantrag da viele Festlegungen einen Hintergrund haben der nicht mehr aktuell ist.