Guten Abend,

Erstmal dürfen dich deine Eltern nicht einfach so rausschmeißen es sei denn ihr Leben ist durch dich in Gefahr wovon ich mal nicht ausgehen. Sollten sie denn noch darauf bestehen sind sie verpflichtet dir eine Wohnung zu stellen die mindestens 50 qm haben muss inklusive der gesamten Ausstattung der Wohnung da du ohne Einkommen bist. Du wirst leider keine staatliche Unterstützung bekommen nicht mal bürgergeld weil deine Eltern wohlhabend sind. Deswegen sind sie aber auch verpflichtet dich zu unterstützen und zwar in der finanziellen Höhe wie das Niveau des Bürgergeldes. Sollten sie sich weigern gehe zum Anwalt und verklage deine Eltern. Tut mir leid was anderes geht leider nicht.

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Hallo 😊

wenn deine Frau nach der Elternzeit wieder in Arbeit mit dem gleichen Verdienst ist wäre ein Wechsel mit mehr Aufwand als nutzen verbunden. Du müsstest den Antrag für eine niedrigere Steuerklasse selber beim Finanzamt stellen und deine Frau würde dann automatisch in die 5 gehen (zusammen müssen eure Klassen immer 8 ergeben). Das wäre für deine Frau wiederum ungünstig wenn sie nach 12 Monaten wieder in die Arbeit gehen. Und wenn ihr dann wieder beide Steuerklasse 4 haben wollt müsst ihr in 12 Monaten wieder einen Antrag beim Finanzamt stellen. Auf das Elterngeld hat es keine großen Auswirkungen allerdings weiß ich nicht wie viel Lohnsteuer du jetzt zahlst.

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