Hallo 😊

wenn deine Frau nach der Elternzeit wieder in Arbeit mit dem gleichen Verdienst ist wäre ein Wechsel mit mehr Aufwand als nutzen verbunden. Du müsstest den Antrag für eine niedrigere Steuerklasse selber beim Finanzamt stellen und deine Frau würde dann automatisch in die 5 gehen (zusammen müssen eure Klassen immer 8 ergeben). Das wäre für deine Frau wiederum ungünstig wenn sie nach 12 Monaten wieder in die Arbeit gehen. Und wenn ihr dann wieder beide Steuerklasse 4 haben wollt müsst ihr in 12 Monaten wieder einen Antrag beim Finanzamt stellen. Auf das Elterngeld hat es keine großen Auswirkungen allerdings weiß ich nicht wie viel Lohnsteuer du jetzt zahlst.

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