Ehemalige Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht?

Hallo!

Wir haben August diesen Jahres unsere Nebenkostenabrechnung aus 2022 bekommen, in der wir ca. 300€ nachzahlen mussten.

Wir sind eine 3er-WG und vergangenes Jahr ist unsere Mitbewohnerin ausgezogen.
Als ich der alten Mitbewohnerin geschrieben habe, hatte sie darum gebeten, dass wir mit ihren Anteil von 100€ etwas runtergehen, da sie die letzten 2 Monate kaum bis gar nicht zu Hause gewesen ist und ob es nicht möglich sei, dass sie uns das in ein paar Monaten überweist, da sie aktuell das Geld dafür eigentlich nicht hätte.
Der bitte sind wir nachgegangen und ich habe ihr 65€ als unterste Grenze gegeben, da wir schon eine Stromkostennachzahlung von 200€ hatten, die mein Mitbewohner und ich zu zweit aufgeteilt haben (studieren beide Informatik, und saßen dementsprechend auch viel vorm PC).

Nun sind ein paar Monate vergangen und ich habe bereits zwei mal nachgehakt und ihr beim zweiten Mal eine Deadline bis zum 1.12 gesetzt, jedoch hat sie beide Male einfach nicht geantwortet.

Nun geht es mir viel weniger um die 65€, als darum, dass ich es als eine absolute Frechheit von ihr empfinde, dass sie einfach nicht mehr antwortet und denkt, es würde sich so schon im Sande verlaufen.

Am liebsten würde ich ihr eine Abmahnung schicken, die 30€ kostet, in der ich die gesamten 100€ verlange, einfach weil so etwas meines Erachtens nach nicht in Ordnung ist.

Was haltet ihr davon? Sollte ich noch einmal 7 Tage Zeit geben und ansonsten mit der Mahnung drohen? Kann man über solch einen "kleinen" Geldbetrag überhaupt eine Mahnung verschicken? Immerhin sind wir trotzdem noch Studenten und haben jetzt auch nicht ohne Ende Kohle...

Würde mich über Ratschläge freuen!

LG

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Hey,

viel wichtiger ist zu wissen, stand diese Person im Mietvertrag? Hattet ihr einen Mietvertrag z.B. Untervermietung?
Die Frage ist ja erstmal, WER darf das Geld einfordern. Du, oder euer Vermieter?
Wenn du vermietet hast, dann kannst du natürlich eine Mahnung schreiben. Ich persönlich würde die Aufstellung dabei legen und auch die 100,00€ verlangen. Ob viel am Rechner gesessen, weniger geduscht oder nicht. Geteiltes Leid, ist halbes leid.
Das ganze kannst du auch per E-Mail mit Sendungsnachweis machen. Wenn du größeren "Eindruck" schinden willst, würde ich es postalisch mit Einschreiben schicken. Es sollte schon offiziell eingeforder werden mit Frist. Wenn das alles nichts bringt.. Ab zum Anwalt geben, wenn es so eine klare Sache sein sollte. Kosten trägt ja dann sie.

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Hallo,

hatte vor Jahren eine ähnliche Situation. Der zuständige Steuerberater kann diese Erklärung elektronisch ohne Probleme übermitteln, gerade wenn er zu dieser Zeit schon Löhne- und Gehälter gemacht hat. Hier würde ich ebenfalls vorschlagen eine Frist zu setzen. Erfahrungsgemäß geht aber auch die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber damit auf die Nerven wenn er nicht nachkommt. Hatte mal einen Mitarbeiter der mir das nie eingereicht hat, aber wir als Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit angeschrieben worden sind.

Grundsätzlich sind aber alternativ für den geforderten Zeitraum die Lohnabrechnungen und Jahressteuerlohnauszüge gültig. Für den Sachbearbeiter ist es natürlich schöner mit dem Nachweis zu rechnen.

Wichtig ist, du kommst deiner Mitwirkungspflicht nach und ich würde den Schriftverkehr der Agentur für Arbeit immer wieder weiterleiten. So sehen diese, dass du dich bemühst und das Problem nicht bei dir liegt.

Normal sollten die dann entspannt damit umgehen und erstmal unter Vorbehalt berechnen.

LG

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