Frage
Die Software bis 410€ wird aus Vereinfachungsgründen als GWG behandelt (steht irgendwo in den EStR). Damit ist die Möglichkeit der Sofortabschreibung gegeben.
Es ist auch egal ab man einen Laptop oder 4 auf der Rechnung stehen hat, die Anschaffungskosten werden pro Einheit ermittelt.
Bei den Unternehmern die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind bedeutet es 410€ Netto max. pro GWG.
Bei Kleinunternehmer oder Freiberuflern, ohne Vorsteuerabzug, liegt die Grenze bei 487,90€ (410€ + 77,90€ USt.)