ich kenne einige, die in der Schweiz arbeiten. Die kennen die Abgaben in D und dort. Und viele sagen, dass die Abgaben geringer sind, die Kosten aber höher. Dennoch würde in CH mehr bleiben.

Diese können aber nicht bestätigen, dass die Schweizer sich nicht auch mit Steuerhinterziehung beschäftigen. Der "Druck" scheint geringer, wenn subjektiv mehr bleibt.

Aber auch die Schweizer legen Geld im Ausland an.

Mir persönlich wäre aus Sicht der Einkommensteuer ein wenig komplexeres System lieber. Ob diese Belegsammlerei so sinnvoll ist, stelle ich in Frage. Rein das Thema Werbungskosten könnte man einfacher gestalten.

Steuerhinterziehung halte ich generell für menschlich. Das wird es in jedem Land geben.

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im Gesetz heisst es dazu (§9 EStG (4)):

"... höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt ..."

Damit ist es die Jahres-, nicht die Monatssicht. Du kannst 4.500 Euro ansetzen.

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du bist von der Steuererklärungspflicht nicht befreit, jedoch wirst du keine Steuern zahlen, wenn der Überschuss unter 8.000 Euro p.a. liegt.

Wie oft? Einmal pro Jahr. Vordruck? Die Vordrucke findest du auf Elster.de.

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bzgl. steuerl. Absetzbarkeit...

zu 1. korrekt

zu 2. Eigenbelege oder auch hier die km wie bei 1. ansetzen

zu 3. das sind die üblichen Pauschalen, siehe hier http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand . Wenn Kunde in D, dann 6, 12 oder 24 Euro

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