Bei einem Auszug in eine eigene Wohnung eines U25 ist die Zustimmung des zuständigen Arbeitsvermittlers erforderlich, mit ärztlichen Gutachten und offenen Gesprächen mit dem Arbeitsvermittler bestehen gute Chancen.

...zur Antwort

Die Grundvoraussetzung für Alg II ist, dass man für mind. 3 Std. täglich erwerbsfähig ist. Da deine Freundin aufgrund von Krankheit nicht arbeiten kann, greift diese Voraussetzung also nicht. Es ist erstmal zu prüfen, ob durch die Berufstätigkeit ein Anspruch auf Alg I besteht, außerdem kann ich schon mit Sicherheit sagen, dass aufgrund deines Einkommens von 1.600 Euro wohl kein Anspruch auf Alg II besteht, da ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und somit zusammen veranschlagt werdet.

...zur Antwort

Hallo, natürlich kannst Du UHV beantragen, der Satz für ein 14jähriges Kind beträgt 180,--Euro, dass sind die ab Januar 2010 geltenden neuen Sätze.

...zur Antwort