Ab wann weden die Anschaffungskosten einer unfertigen Immobilie zu Vermietungszwecken angesetzt?
Ich habe eine 2017 eine Immobilie erworben, die ich nach Fertigstellung 2018 vermieten möchte.
So wie Ich verstanden habe, kann ich die Anschaffungskosten erst nach Bezugsfertigkeit über die Afa bei der Einkommenssteuer ansetzen.
Für das Jahr 2017 kann ich nur Werbungskosten geltend machen. Ist das so richtig?