Also... wenn einer von zwei Hauptmietern kündigt... kann ...muß aber nicht die Verwaltung zustimmen. Es kommt darauf an,ob der Verbleibene die Miete auch allein finanzieren kann! In diesem Fall wird meist die Kündigung angenommen. Mitunter wird die Kündigung auch erst nach einer Weile angenommen...nämlich wenn festgelegt ist,das die Miete weiterhin steht / zB bei einer Trennung wird ARGE beantragt / Ferner ... kann es schon auch zu viel Ärger kommen,wenn der Verwalter die Kündigung nicht annimmt und der Verbleibene keine Miete zahlt Also Situationsbedingt die Angelegenheit

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Ich kann mich den vorherigen Meinungen nur anschließen in dem Punkt... das es dieses Recht nicht gibt! Silvester ist von 18.00 bis Neujahr 6.00 das laut sein insofern gestattet/erlaubt,das kaum wer was dagegen sagt Bei allen Feiern ( wo es lauter zugehn sollte ),wie schon erwähnt... sollte man 3 Tage vorher einen Zettel für die Mieter anbringen und auf Verständnis hoffen ;o)

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War überrascht so schnell Reaktionen zu bekommen Allerdings helfen die mir nicht wirklich weiter Ich hab das hier nicht geschrieben ,um Eure persönliche Meinung über das schusslige Verhalten meines Sohnes zu bekommen... sondern eine hilfreiche Antwort auf die Frage wohin er sich in solch Situation wenden kann ! Er absolviert und das nicht mehr lange seinen Wehrdienst ! Das heißt,wenn dieser vorbei ist... würde er schon gern NACH Hause GEHEN KÖNNEN ! Nichts für ungut... aber es ist ja nicht so...das ihn die alleinige Schuld trifft!

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