Danke für die rasche Antwort. Hier das Zitat: "Die Kosten eine Scheidungsfolgenvereinbarung richten sich wie beim Ehevertrag nach dem Vermögen, über das in dem Vertrag Regelungen getroffen werden."

Es geht mir darum, dass über unser Vermögen in dem Vertrag eben keine Regelung getroffen wird. Macht das keinen Unterschied? Weißt du/Weiß jemand anderes hierzu etwas?

Ich kann sehr gut verstehen, dass ein Notar für die Inhalte einer Urkunde eine gewisse Verantwortung hat und nahm bisher an, das diese Verantwortung mit dem Umfang steigt, damit auch die Kosten. Dem ist zumindest hier nicht so?

Danke für weitere Beiträge.

Uwe

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