Verlustvortrag für Zweitstudium trotz geringfügigem Einkommen?

Hallo liebe Leute,

ich habe da mal eine Frage bezüglich Einkommenssteuer/Steuererklärung.

Leider kenne ich mich mit dem Thema Steuern nicht so gut aus. Aus diesem Grund lasse ich meine Steuer seit letztem Jahr von einer Steuerberaterin machen.

Ich habe bis Ende 2013 studiert (Master) und seit Dez. 2014 mein erstes „richtiges“ Einkommen erwirtschaftet. Nun ist mir kürzlich der Begriff Verlustvortrag im Zusammenhang mit Studium zu Ohren gekommen, worüber ich mich im Internet ein wenig informiert habe. Da ich aber wie gesagt, bei steuerlichen Dingen nicht so bewandert bin, habe ich meine Steuerberaterin auf dieses Thema angesprochen.

Auf meine Frage, ob das für mich auch in Frage käme, auch rückwirkend noch, zumindest für mein Masterstudium, verneinte mir meine Steuerberaterin dieses, da ich in den Jahren 2012 und 2013 jeweils ein geringfügiges Einkommen durch einen Tutorjob erwirtschaftet habe. Dabei handelte es sich in beiden Jahren um wenige hundert Euro per anno.

Nach meinem Verständnis kommt es ja weniger darauf an, ob ich in den Studienjahren etwas verdient habe, sondern, ob ich mehr Werbungskosten, als Einnahmen hatte und mir damit ein Verlust entstanden ist. Oder sehe ich das falsch?

Meine Steuerberaterin sagte mir jedenfalls, dass ich keinen einzigen Cent an Einkommen hätte erwirtschaften dürfen, um einen Antrag auf Verlustvortrag stellen zu können. Da ich auch in der Zeit keine Lohnsteuer gezahlt habe, würde sich Ihrer Ansicht nach eine Steuererklärung für diese Jahre nicht lohnen.

Ich bin nicht vom Fach und kann das schlecht beurteilen, aber ich denke, Sie hat mich in dieser Sache nicht richtig beraten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Verlustvortrag hinfällig ist, weil ich in einem Jahr 250 EUR Einkommen hatte. Gibt es denn überhaupt Studenten, die sich nicht den ein oder anderen Euro neben dem Studium verdienen? Dann würde ein Verlustvortrag ja für Studenten so gut wie nie in Frage kommen.

Kurzum, ist hier jemand, der sich damit auskennt und mir erklären kann, wie meine Steuerberaterin zu diesem Ergebnis kommt? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen FrauElse

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Wie du richtig gesagt hast, schaut sich das Finanzamt an, wie viele Ausgaben du in den entsprechenden Jahren hattest und wie viele Einnahmen. Ergibt die Differenz aus Einnahmen - Ausgaben einen negativen Wert - also einen Verlust - kannst du dir den im folgenden Jahr anrechnen lassen. Im Prinzip wie eine Art Schuldenkonto beim Finanzamt.

Die (vereinfachte) Rechnung im Folge Jahr wäre dann: Einnahmen - Ausgaben + Verlustvortrag des Vorjahres (der Verlustvortrag ist negativ, deshalb wird er addiert). Wenn du nach dem Studium dann anfängst zu arbeiten, schmälert der Verlustvortrag dein zu versteuerndes Einkommen nach obiger Rechnung. Dadurch muss weniger Einkommen versteuert werden und du bekommst die zu viel entrichteten Steuern meist wieder zurückerstattet. Vielleicht hilft dir das verlinkte Beispiel Verlustvortrag Student

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