Irgendwie abgedreht.. Arbeits du bei der Postbank.

Die Bank hat uns 30 € wegen der unannehmlichkeiten gutgeschrieben, nachdem wir die Anschrift bestätigt haben und eine zweite Postanschrift hinterlegt haben. Das blöde daran, die Postbank bekommt es nicht geregelt, die Post an die zweite Adresse zu schicken, Sie kommt weiter über den Nachsendeauftrag (der Funktioniert ja).

Und am Schalter erklärt sich keiner für Zuständig..

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Der Nachsendeauftrag funktioniert.

Du wohnst noch in der Wohnung, hast einen Pfleger und einen anderen der sich um deine Post kümmert.

Bisher hat alles funktioniert.

Jetzt sag mir mal was sollen wir ändern, wenn sich nichts geändert hat, außer das die Post an weitergeleitet wird, das funktioniert auch, außer bei der Post.

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Schwachsinn! Uns auch passiert, wir haben einen Nachsendeantrag eingerichtet, weil meine Mutter die Treppen nicht steigen kann. Da kann man nicht einfach sperren, nennt mir mal die gesetzliche Grundlage dieses handelns.

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