Hallo zusammen,
ich habe eine Berufsunfähigkeit bei der Württembergischen Versicherung. Die Definition unter dem Punkt "Verweisung" irritiert mich aber. Ist denn jetzt der abstrakte Verweis beinhaltet oder nicht?
Die Definition lautet wie folgt:
"Wir verzichten darauf, die versicherte Person auf eine vergleichbare Tätigkeit abstrakt zu verweisen, die die Person nicht konkret ausübt. Übt die versicherte Person jedoch eine andere, ihrer Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit vor."
Viele Grüße
Heiko Cudok