ja, normalerweise sollte die gesetzliche krankenkasse eine behandlung komplette bezahlen. voraussetzung ist allerdings, dass die behandlung aus medizinischer sicht auch wirklich unumgänglich ist. dann ist’s allerdings trotzdem so, dass man erst einmal einen eigenanteil von 20% hat, den man dann nach der erfolgreichen behandlung aber wieder zurückerstattet bekommt. anders sieht’s aber aus, wenn das mädchen sich z.b- weigert die spange zu tragen und sich dann kein behandlungserfolg einstellt. dann wird der eigenatiel nicht zurück gezahlt

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Rechtsschutzversicherungen übernehmen nicht die Kosten für einen Patentanwalt. Also wirst du wohl oder übel selber für die Kosten aufkommen müssen, wenn du einen engagieren möchtest.

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