Das hilft mir beides nicht sonderlich weiter, ich wills nicht lassen, weil ich mir vllt auftretende Ausquetschungen durchs Finanzamt ersparen will. Wenns hart auf hart kommt und denen deine Nase nicht passt, dann biste schnell der Gelackmeierte. Diese eine Rubrik, in der diese Frage behandelt wurde, hat mich nicht befriedigt, da dort das Ergebnis war, dass er ja locker freibetraglich abgeben kann. (Durch das größere Puffer wegen der wenigen Einnahmen durch sein Azubigehalt.) Ich habe nun ein Bruttoeinkommen von ca. 29000 (abzüglich dann noch ca 3000 Euro Werbungskosten). Wie verhält es sich denn jetzt dort?
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Hallo, interessant zu lesen eure Beiträge. Ich habe eine ähnliche Frage, ich habe Ende letzten Jahres 3 mal Edelstahlschrott abgegeben. Dabei habe ich ein Erlös von ca. 1000 € erzielt. Es geht mir jetzt nicht darum, dass ich wissen will, obs steuerfrei -oder pflichtig ist, denn alle Formulierungen, die ich diesbezüglich gelesen habe, sind mir zu wage und vor allem zu sehr im Ermessen des Finanzamtes. Meine Frage ist lediglich, wo ich diese Einnahmen denn in der Einkommenssteuererklärung angeben muss? Ich habe eine Software (WISO) zur Erstellung meiner Steuererklärung, da finde ich jedoch leider keinen Punkt, wo ichs eintragen kann...
Danke schonmal für eure Hilfe.
MfG