@Gecko Das habe ich mit der Bank vorab geklärt. Je nach Marktzins wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Notalls kann ich auch jährlich 10% Sondertilgung nutzen, und bei 10 Jahre Zinsbindung bin ich auch schnell fertig ;-) @ HilfeHilfe An dieser Aussage stimmt ja garnichts! "Wenn ein Ehegatte erbt, kann das nur aus zwei Gründen geschehen: Der gesetzlichen Erbfolge, weil er mit dem Erblasser verwandt ist – oder durch gewillkürte Erbfolge, also testamentarische Verfügung. In beiden Fällen wird also eine besondere Beziehung zwischen Erblasser und Erben bestanden haben – wenn auch nur auf dem Papier. So lange der Erblasser also nicht explizit den Ehepartner seines Erben in das Testament mit einbezogen hat, handelt es sich bei der Erbschaft um eine persönliche Zuwendung. Sie wurde dann nicht auf Grund der Ehe geleistet und wird daher dem Anfangsvermögen zugerechnet. Das bedeutet letztlich, dass eine solche Erbschaft nicht ausgleichspflichtig ist."

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