Es sollte eigentlich keine Probleme beim Kassenwechsel geben. Auch wenn dies gern von aufnehmenden Kassen als Argument angeführt wird. Das soll nur verunsichern, da ja keine Kasse gern ein leistungsintensives Mitglied aufnehmen will. Erst recht bei Pflege. Im Normalfall wird der Bedarf ja nicht weniger. Die Pflegestufe ist vom MDK festgelegt. Dieser arbeitet im Auftrag der GKV (also aller Kassen). Somit ist das Gutachten auch allgemeinverbindlich für alle gesetzlichen Kassen. Wenn man das Risiko von Verzögerungen klein halten will, sollte man zum Aufnahmeantrag das aktuellste Pflegegutachten des MDK und die aktuelle Leistungsbewilligung (Pflegegeldbescheid/ Kombileistungsbescheid oder was eben gezahlt wird) beifügen. Am besten von der Altkasse bestätigt, dass diese auch noch laufen. Dann sollte eigentlich nichts mehr schief gehen. Eine Neubegutachtung kommt nur in Betracht, wenn sie laut Gutachten dran wäre, bzw. bei Antrag auf Höherstufung.

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Also grundsätzlich sollte die Kasse, die Fahrkosten ambulanten OP zahlen. Vorausgesetzt, die ambul. OP war bereits Kassenleistung und ist von der AOK bezahlt worden. In diesem Bereich gibt es sicher unzählige Behandlungsmethoden, die keine Kassenleistung sind.

Bei Kassenleistung findet sich die Rechtsgrundlage unter § 60 Abs.2 Nr. 4 SGB V wieder. Die hier genannten Behandlungen nach § 115b sind nähmlich die ambul. Operationen. Was mich stutzig macht, sind die vielen Kilometer. Fahrkosten werden immer zum nächst- oder übernächsterreichbaren Behandlungsort gewährt. Wichtig ist aber wie bei allem eine Verordnung der Krankenfahrt. Allein die Verordnung der ambulanten OP reicht nicht. Ich glaube Muster 4 heißt das gute Stück. Oder hieß es zumindest mal. Ich empfehle, hier mal nochmal genauer mit der Kasse sprechen, warum die Entscheidung negativ ausgefallen ist.

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