Nein, dass mußt du nicht. Gehe zum Mieterschutzbund. So weit ich weiß kannst du eine Einsicht in die Nebenkostenabrechnung, also was Heiz- Wasserkosten ect. betrifft bei deime Vermieter verlangen.

Er kann auch nicht mehr rückwirkend, Nebenkostenzahlungen verlangen, die länger als 2 jahre zurückliegen ( Verjährung). Wie es natürlich aussieht, wenn du da ein Guthaben hättest, weiß ich leider nicht.

Drück Dir die Daumen.

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