Frage
Antwort
Nein, dass mußt du nicht. Gehe zum Mieterschutzbund. So weit ich weiß kannst du eine Einsicht in die Nebenkostenabrechnung, also was Heiz- Wasserkosten ect. betrifft bei deime Vermieter verlangen.
Er kann auch nicht mehr rückwirkend, Nebenkostenzahlungen verlangen, die länger als 2 jahre zurückliegen ( Verjährung). Wie es natürlich aussieht, wenn du da ein Guthaben hättest, weiß ich leider nicht.
Drück Dir die Daumen.