Wer trägt die Folgekosten eines kurzfristig vom Veranstalter abgesagten Meisterkurses?
Die Situation:
Ich habe eine Mieterin, die in 2 Wochen auf den 1.8 bei mir einziehen wollten, da sie in meiner Region den Meisterkurs (8 Monate Lang) machen wollte.
Jetzt wurde ihr Kurs 1 Monat vor Beginn und nach Schriftlicher Zusage, dass der Kurs Stattfinden, doch noch abgesagt.
Begründung: nicht genügend Teilnehmer.
Die Teilnehmer werden auf andere Kurse verteilt, die in anderen Städten stadtfinden.
Frage:
Muss der Veranstalter (HWK) die Folgekosten übernehmen?
Ganz speziell Mietkosten, die wegen der Kündigungsfrist entstehen, da sie das Zimmer nun doch nichtmehr braucht.
Danke euch fürs bemühen.