Die Situation:

Ich habe eine Mieterin, die in 2 Wochen auf den 1.8 bei mir einziehen wollten, da sie in meiner Region den Meisterkurs (8 Monate Lang) machen wollte.

Jetzt wurde ihr Kurs 1 Monat vor Beginn und nach Schriftlicher Zusage, dass der Kurs Stattfinden, doch noch abgesagt.

Begründung: nicht genügend Teilnehmer.

Die Teilnehmer werden auf andere Kurse verteilt, die in anderen Städten stadtfinden.

Frage:

Muss der Veranstalter (HWK) die Folgekosten übernehmen?

Ganz speziell Mietkosten, die wegen der Kündigungsfrist entstehen, da sie das Zimmer nun doch nichtmehr braucht.

Danke euch fürs bemühen.