Wenn dein Freibetrag bereits mit den 100€ ausgeschöpft ist, werden 20% von den 180€ also 36€ von deinem Einkommen abgezogen, dazu kommen natürlich ggf. noch die Werbungskosten die dir für diesen Minijob entstehen. Unten hab ich mal noch den Gesetzesauszug beigefügt. Manche Jobcenter rechnen jedoch fiktiv einen höheren Einkommensbetrag an, falls das monatliche Gehalt schwankt, um eventuelle Überzahlungen zu vermeiden.

§ 11b Absetzbeträge (2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen ... (3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich 1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent

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Dein alter Arbeitslosengeldanspruch bleibt bestehen, sofern er noch nicht aufgebraucht ist, oder du noch keine 12 Monate gearbeitet hast. Das Arbeitslosengeld wird also die gleiche Höhe haben wie zuvor, außer deine Lohnsteuerklasse hat sich z.B. geändert.

PS: Ich bin Mitarbeiterin bei der Agentur ;-)

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