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Hallo vielen Dank erstmal,
aber ich kann mir nicht vorstellen, daß wenn die Kindesmutter Einkünfte von 2200€ hat, ich ihr schon mehrmals gesagt habe das sie zu wenig bezahlt und das mit vollem Vorsatz, das dann die absichtlich nicht gezahlte Differenz dann nicht einklagbar sein soll!?
Dann könnte ja jeder immer weniger bezahlen als er muss, und müsste sich keine Gedanken machen irgendwann irgendein Betrag wieder zurück zu zahlen der zu wenig gezahlt wurde!! Das wäre ja zu einfach!!
Sie kann doch nicht einfach den Kindesunterhalt nach belieben kürzen und dann noch zu wissen ich muss ja eh nichts nachbezahlen wenn ich den Unterhalt kürze! Nie und nimmer wäre das dann eine gerechte Entscheidung von Justizia!!!