Es ist mittlerweile egal welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommt, da es keine großen Unterschiede mehr gibt. Die Entgeltgruppe E1 betrifft die meisten Zeitarbeiter. Hier ein Vergleich:

West:

  • AMP-CGZP: 7,75 €

  • BZA-DGB: 7,60 €

  • iGZ-DGB: 7,60 €

Ost

  • AMP-CGZP: 6,56 €

  • BZA-DGB: 6,65 €

  • iGZ-DGB: 6,65 €

http://www.fr-online.de/wirtschaft/die-kluft-waechst/-/1472780/5820906/-/index.html

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Du bist ja lustig. Fragst wirklich ob das alles so in Ordnung ist. Nein, das ist es nicht!!!

Unterschreibe niemals einen Aufhebungsvertrag, denn damit erhält Du automatisch eine ALG1- bzw. ALG2-Sperre!

Das was die mit Dir machen ist eine große Sauerei! Hast Du alles schriftlich? (Einsatzbeschreibung, Kundenbetrieb, Arbeitsort etc.) Wenn nicht, versuche so viele Unterlagen wie möglich zu bekommen. Informiere sofort(!) Deine Arbeitsagentur/ARGE über die Praktiken dieser Zeitarbeitsfirma. Zusätzlich solltest Du die Regionaldirektion kontaktieren und um Hilfe bitten. (Die Adressen und Telefonnummern findest Du hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A083-AUEG/Publikation/pdf/Informationen-zur-Arbeitnehmerueberlassu.pdf ) Die Regionaldirektion ist für die Zulassung und Überwachung der Zeitarbeit zuständig, also müssen die sich für Deinen Fall interessieren - d.h. nicht locker lassen!

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Der Arbeitnehmer wird fest angestellt und bekommt (bei Vollzeit) 35 Std. die Woche ausbezahlt, unabhängig von den tatsächlich geleisteten Stunden. Die Plus- oder Minusstunden gehen auf ein Zeitkonto.

Allerdings ist die gängige Praxis, das Zeitkonto bei Nichteinsatz zu belasten, illegal. Mehr dazu findet man z.B. auf gutefrage.net: http://www.gutefrage.net/frage/ueberstunden---gleitzeitkonto---ist-das-rechtens

Weitere Fallen: (einige von vielen)

  • Es werden manchmal steuerfreie Zulagen gezahlt, wie Verpflegungsmehraufwand, Fahrtgeld. Diese erhält man allerdings nicht an einsatzfreien Tagen, Urlaub und Krankheit.

  • Der Grundlohn ist niedrig und man bekommt oft "für den jeweiligen Kundeneinsatz" einen Zuschlag. Dieser Zuschlag gilt jedoch nicht für die o.g. "freien" Tage.

  • Im Arbeitsvertrag steht eine 35 Std.-Woche. Allerdings kann es sein, dass mit der schriftlicher Einsatzbeschreibung eine höhere Wochenstunden-Arbeitszeit geregelt ist. Die "Überstunden" werden auf ein Zeitkonto gutgeschrieben. Sobald dieses voll ist (i.d.R. 150-250 Std.) werden die anfallenden "Überstunden" ausbezahlt. Bei Krankheit oder Urlaub erhält man allerdings nur den Lohn vom 7 Std.-Tag, auch wenn die Einsatzbeschreibung z.B. ein 8 Std.-Tag vorgibt.

  • Die gesetzliche Kündigungsfristen wurden z.T. mit den Zeitarbeit-Tarifverträgen außer Kraft gesetzt. In den ersten Wochen liegt die Frist nur bei 1-2 Tage! Sehr oft heißt die Beendigung des Kundenauftrags auch gleichzeitig Kündigung!

Generell kann man sagen, dass in der Zeitarbeit das unternehmerische Risiko der Arbeitnehmer trägt. Nichteinsatz, Krankheit und Urlaub heißt fast immer Lohneinbuße oder Kündigung!

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Klare Sache § 11 Abs 2 SGB II is willkür

Das ist doch alles so von dem Vorbestraften und der aSozialen Partei gewollt.

Im Folgemonat bist Du zwar Arbeit suchend gemeldet, aber da Du keine Leistungen beziehst (und damit auch nicht krankenversichert bist), wirst Du als Arbeitsloser nicht in der Statistik gezählt. Wenn man sich jetzt überlegt, dass der größte Teil der ZA-Beschäftigungen nicht länger als 3 Monate dauert, dann kommt da schon einiges zusammen (insbesondere mit den anderen Statistik-Tricksereien wie 1-€-Job).

Zeitarbeit gemäß VW-Schröder, Adecco-Clement und dem verurteilten P. Hartz ist ein Angriff auf die Sozialgemeinschaft: Die Sozialeinnahmen sinken und die ZAF erhalten staatliche Zuschüsse.

Zur Veranschaulichung (die Umsatzzahlen der Zeitarbeitsfirmen):

http://www.luenendonk.de/zeitarbeit.php

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