Es ist zum Heulen. Nun haben wir heute Wahltag. Glaube mir Anna64 das ich zwar zur wahl gehe aber egal wem ich Wähle tue ich dies mit erheblichen Bauchschmerzen. Ich möchte dier auch den Gerund verraten. Weil ich auf ähnlicher Weise betroffen bin. Jetzt haben wir Wochenlang all das in den Medien gehört, was die alles ändern wollen auch gegen zunehmende Altersarmut aber bestehende Gesetze wie das Insolvenzrecht oder aber über den Versorgungsausgleich das wird natürlich verschwiegen. Ich habe in der Vergangenheit darüber mal versucht mal mit einem Kandidaten zur Bundestagswahl darüber zu reden, hatte aber den Eindruck dass er froh war mich am Ende des Gesprächs endlich los zu sein. Die wisse´n ganz genau, dass Sie in den Fraktionen mit solchen Themen nichts machen können. Ich denke auch, dass Sie es erst garnicht probieren. Ich persönlich habe ja nichts gegen Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Mütterrente. Aber der Staat BRD bürdet das dem Bürger über den Versorgungsausgleich auf. Dabei kommt es zu Ungerechtigkeiten gegen die niemand einschreitet. Ja bei mir als Mann ist es ähnlich obwohl ich zugebe, dass ich zunächst einmal erheblich mehr Rente wie SIE bekomme.. Bei mir war es auch so, dass meine ex nicht Arbeiten gehen woillte um etwas für ihre eigene Rentenversorgung zu tun. Ich möchte die sagen, dass wir seit 1978 verh. waren. Zwei Jahre nach unserer Hochzeit wurde meine Frau Arbeitslos und war weder von mir noch vom Arbeitsamt davon zu überzeugen sich Arbeit zu suchen Unsere Kinder wurden aber erst 1985/86 geb. Im Jahr 2004 zog Sie dann aus unserem gemeinsamen Haus aus zu einem anderen Mann und ließ mich mit Haus, Darlehns Schulden und Kinder zurück. Weitere 10 Jahre lebte ich nun mit den Kindern zusammen bis hin in die eigene Insolvenz. Sie lebt nun mit einem dritten Partner zusammen von Hartz vier. Allerdings freut Sie sich auf die Scheidung die Sie wahrscheinlich im nächsten Jahr beantragen wird. Denn Sie weiß genau, dass diese Gesetz ihr Vorteile bringt. Sie ist nahe dran mit ihrem Partner am Rentenalter. Es ist jetzt schon so, dass die im Rentenamt sagen, beide können mit meinem Versorgungsausgleich für die Jahre zwischen 1978 und 2004 ganz gut leben während ich wahrscheinlich meinen Lebenshaltung nicht mehr bewältigen kann. Ja und weil unsere Fälle nach deren Meinung einzelfälle sind Differenziert man auch oder ändert Politisch nichts. Dazu kommt, dass Vater Staat unter Umständen sich Rente einspart die Sie nicht zu zahlen braucht. Wäre ich Geschieden würde mir der Versorgungsausgleich ja als Rentner schon ab 2010 abgezogen und erhalte Sie auch nach einem früherem Tod meiner Frau nicht wieder zurück. Bei mir wären es alleine gut und gertne 60.000 € bis zum 60 Lebensjahr meiner Frau gewesen was in der Rentenkasse verblieben wären. Wie gesagt, Wir die Kinder und ich wurden verlassen und nicht umgedreht. Ich werde aber mit dem Versorgungsausgleich abgestraft.

Ich frage mich allerdings auch wie man bei dir dann noch Leben kann. Leider gibt es auch niemanden der den Ernst der Lage aufgreift und etwas dagegen in der Lage ist zu Unternehmen. Mit Verlaub, alles Mist.

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Nun zunächst einmal Dank an Primus dass überhaupt jemand Antwortet. Es ist auch leider schon ein paar Tage her, als ich diese Frage ins Internet gestellt habe. Denoch möchte ich erneut Antworten.

Man Zittiert Punktgenau das was im Gesetz darüber steht. Es ist aber für mich zu Technokratisch. Es gibt so viele Gesetze die in ihrer Komplexheit und § und Nebenparagrafen für den Normalbürger nie Verständlich sein wird. Denn so wie Sie es in ihrer Antwort an mich so Niederschreiben hat das nichts mit meinen persönlichen Erfahrungen zu tun.

Zunächst einmal ist es bei mir ja so. Ich bin 1966 ins Berufsleben eingetreten. Dann habe ich 1974 bei einem Großkonzern angefangen der eine Betriebsrentenreglung für seine Mitarbeiter vorsah. Die ersten vier Jahre daraus stehen mir alleine zu. Im Jahr 1978 habe ich geheiratet. Meine Frau hat nun die ersten 2 Jahre noch mitgearbeitet wurde aber dann Arbeitslos. Sie bezog das damals für ein Jahr noch gültige Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt. Sie war aber weder vom Arbeitsamt noch von mir dahingehend zu Überzeugen sich einen Anschlussjob zu suchen. Dies wäre für mich von tragender Bedeutung wenn es das Gesetz so nicht gäbe. Ich möchte das auch begründen. Ich spreche hier von einem Zeitrahmen von vier Jahren bis unser erstes Kind geboren wurde. Es ist aber meine persönliche Meinung die ich ja leider nicht so ohne weiteres verändern kann. Nun könnte man ja sagen,warum hat der damals nicht mehr Druck gemacht. Aber was soll man dann machen als Reden und das habe ich im laufe der Jahre immer mal in dieser Beziehung gemacht. Sei es drum es ist zunächst heutzutage nicht zu ändern. Tatsächlich ist es aktuell so, dass wir uns ja 2004 getrennt haben. Da ich immer noch nicht Geschieden bin, aber die Kinder von 2004 bis 2010/11 bei mir wohnen hatte, werde ich wohl die Rentenpunkte dafür erhalten ? Sicherlich wird sich diese Zeit auch auf meine Betriebsrente auswirken. Das sind dann weitere sieben Jahre. Also ich sehe es so, dass wenn im Versorgungsausgleich Ansprüche auszugleichen sind betreffen die, Die Zeit von 1978 bis 2004 also auch ohne Scheidung 26 Jahre. Ich denke alles in allem hat nach gültiger Rechsauffassung meine Frau einen Anspruch auf eine Rentenhöhe die sich zwischen 300 & 400 € bewegen dürfte. Allerdings lebt Sie mit einem Partner zusammen der in etwa genauso Alt ist. Dieser wird wohl auch eine Rente beziehen. Ich vermute mal, dass meine Frau 2015 mit 60 die Rente einreichen wird. Dann wird es auf ihre Rente ja auch Abschläge geben. Das aber schmälert nocheinmal meine Rente nach Scheidung und Versorgungsausgleich. Ich denke, dass iher neuer Partner dann ebenfalls verfrüht die Rente beantragt. Auch er wird sich dann mit Abschlägen abfinden müssen. Derzeit leben beide von Hartz vier. Ich vermute mal, dass beider Renten also die übrigbleibende Rente bei ihr dann noch etwa 250 € ausmachen werden. Zusammengenommen hätten beide aber dann vielleicht eine Rente in etwa wie jetzt Hartz vier ? Aber bedingt durch den Versorgubngsausgleich aus normaler und Betriebsrente für 26 Ehejahren dann doch ein Rentnerdasein wofür ich 28 Jahre lang Schicht gemacht habe.

Ja und ich finde es mit verlaub zum Ko...n, dass man vom Vater Staat so abgezockt wird. Ich gehe mal davon aus, dass der Versorgungsausgleich bei mir so um 1.000 € liegen würde wäre ich Geschieden. Das wären rund 60.000 € gewesen bis meine Frau 60 wird. Gehe ich mal bis zum 63 Lebensjahr wären das schon 94.000 €. Nun könnte es ja sein, dass ich 10 Jahre meine Frau überlebe dann wären es witer 120.000 € für die Staatskasse. Und Frage, was bekam ein westdeutscher Rentner dieses Jahr an Rentenerhöhung.

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