Jede Fahrt. Solange man unter 15 Fahrten im Monat bleibt aber ok. Im I-Net unter Dienstwagen, GwV bekommt man zig Varianten u. man kann selbst aussuchen was für einen die richtige ist beim Dienstfahrzeug.

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http://www.arbeitsagentur.de/nn_27986/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-be...

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Nein, ist nicht in Ordnung! Bei dir fällt keine Steuer an.Geh zu ihm!Noch nicht mal die Pauschalsteuer, weil du keinen weiteren Job hast. Kurzfristige Beschäftigung.

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Bei einem Wohnungswechsel muss Wohngeld immer beantragt werden, wenn der Mietvertrag vom Vermieter unterschrieben ist, jedoch noch nicht vom Mieter. Mit diesem Mietvertrag muss man eben wie gesagt vorher zum Amt, sonst kann es eine böse Überraschung geben.

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Hier kann man ein Antwort leider nicht pauschal beantworten. Beginn der Rente vor 2005: Man kann davon ausgehen, dass der Rentner/in ca. 7.800,00 € zu versteuerndes Einkommen hat.

Beispiel: 1.350,00 € brutto Rente x 12 Monate = 16.200,00 € hiervon werden ca.! 7.800,00 € abgezogen ergibt eine Einkommen von 8.400,00 €. Abzüglich aller abzugsfähigen Kosten wie KV usw. wäre diese Rente nicht zu versteuern.

War es verständlich? Viele Grüße "Hexen"

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