In deinem Fall, hoffe ich das du mit dem Werkstattmeister/ mitarbeiter zusammen die Schäden am Fahrzeug aufgenommen hast.
Wenn ja, dann ist die Werkstatt normalerweise verpflichtet für den Schaden aufzukommen. Wenn der Schaden nicht vorher vermerkt wurde.
Wenn ihr die Schäden vorher nicht aufgenommen habt, dann wird es schwierig und es kann gut möglich sein, dass du für den Schaden aufkommen musst. Denn so steht Aussage gegen Aussage. Aber die meisten Werkstätten sind relativ kulant, dem Kunden gegenüber. Weil sonst würden denen alle Kunden weglaufen.
Klär das mit der Werkstatt ab und höre dir dessen Aussage / Meinung zu diesem Fall an.
Hallo "xHaMe",
erstmal musst du deinen Nebenjob nirgendswo anmelden.
Was sein kann ist wenn du einen zweiten Nebenjob machen willst, dass du Leapforce darüber berichtest.
Du kriegst von deinem Arbeitgeber ein Bogen, den musst du ausfüllen. Damit dein Arbeitgeber dich anmelden kann usw. Versteuert wird ein Nebenjob nicht, da du unter dem Freibetrag liegst, dieser liegt diese Jahr bei 8.652€.
Ansonsten kannst du hier noch einmal nachforschen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_%28Deutschland%29
Guck mal "kidsclub" hier kannst du dich zu den Steuerklassen nochmals belesen.
http://steuerklassen.biz/#Steuerklasse_1
Du wolltest sicherlich die Steuerklasse wechseln weil dein "Lebenspartner" zu euch gezogen ist. Aber du trägst dennoch den Status "ledig" da ihr nicht verheiratet seid.
Falls ihr verheiratet sein sollte, sind beide Steuerklassen falsch. Wie schon in einer anderen Antwort erwähnt wurde.
Ich meinte gelesen zu haben das du bis zum 30.11 d. laufenden Jahres die Steuerklasse ändern kannst. Ansonsten mach einer Steuerklärung und dann wirst du sehen, ob du etwas wieder bekommst oder etwas nachzahlen musst.
Und denk daran, falls der Wechsel diese Jahr nicht klappen sollte, melde dich für's nächste Jahr in der Steuerklasse um.
Hallo!
Ich habe mich diesbezüglich gerade auf einer Seite von einem Anwalt belesen.
Dort steht. Voraussetzung das du heute deine Rentenversicherung noch widerrufen kannst ist.
- Abschluss der Lebens- oder Rentenversicherung zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007.
- Die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft oder fehlte ganz.
Um zu prüfen ob eine fehlerhaft Widerrufsbelehrung vorliegt solltest du einen Anwalt kontaktieren, der kann dir auf jeden Fall weiter helfen.
Es gibt aber folgende Punkte, mit denen du selbst schon prüfen kannst, ob eine fehlerhafte Belehrung vorliegt.
- In der Widerspruchsbelehrung muss stehen, dass es ausreicht, wenn Sie Ihren Widerspruch innerhalb der 30-Tage-Frist (14 Tage bei Verträgen mit Abschlussdatum vor dem 08.12.2004) absenden. Der Widerspruch muss nämlich nur innerhalb der Frist abgesendet werden, nicht aber eingehen!
- Wenn Ihr Vertrag 2002 oder später abgeschlossen wurde, muss in der Widerspruchsbelehrung ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Sie den Widerruf in Textform und nicht nur in Schriftform erklären können. Seit 2002 können Sie also per E-Mail widerrufen.
- Die Widerspruchsbelehrung muss sich deutlich vom übrigen Text abheben und darf nicht ohne Hervorhebung in den Versicherungsbedingungen (dem „Kleingedruckten“) stehen.
Hier sind noch Links auf denen du dich noch weiter belesen kannst.
http://www.finanztip.de/widerspruchsrecht-lebensversicherungen/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/widerrufsrecht-bei-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen-mit-widerrufsjoker-hoehere-auszahlung_068565.html
http://www.vzhh.de/versicherungen/325718/geld-zurueck-bei-widerspruch.aspx
Hallo, "dallas1972".
Wo es in Osnabrück solche Kurse gibt, kann ich dir leider nicht beantworten.'
Aber unter folgenden Links kannst du dich zum Online- Trading belesen.
Hier sind ein paar Tradingregeln schon mal:
- vergiss die Nachrichten, denke an den Chart
- kauf den ersten Rücksetzer nach einem neuen Hoch und verkaufe nach dem ersten Rücksetzer nach einem neuen Tief
- kurze Rallyes ohne Sell-Off sind typisch für Abwärdstrends
Hier sind ein paar Links zu Kursen.
http://www.bb-ascon.de/uebersicht-live-trading-und-coaching/osnabrueck-live-trading-kurs/
http://www.tradenlernen.de/
hier sind die Links so du dich zum Traden belesen kannst.
http://www.brokerdeal.de/online-trading
https://www.consorsbank.de/ev/Transversal/Trading/Online-Trading
http://www.godmode-trader.de/themen/online-trading
Hallo,
es gibt keine genaue Rechtsgrundlage zum Thema "Kostgeld". Nur eine Rechtsgrundlage zur Unterhaltspflicht der Eltern.
Nach § 1610 Absatz 2 BGB wird Unterhalt bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung geschuldet.
Genauer kannst du unter folgendem Link nach lesen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html
Deine Freundin ist bis jetzt noch nicht verpflichtet zu Zahlen an Essen usw. Die Mutter von deiner Freundin steht noch in der Unterhaltspflicht, da deine Freundin noch nicht volljährig ist und keine abgeschlossene Berufsausbildung hat.
Allerdings finde ich die Idee von der Mutter mit dem Kostgeld gar nicht so verkehrt. Denn so lernt deine Freundin schon sehr schnell mit Geld umzugehen. Das genannte Kostgeld ist ja sowas wie Miete. Und meiner Meinung nach ist es fair, den Eltern ein wenig zurück zugeben. Denn deine Freundin wohnt noch zu Hause, sie isst, ihre Wäsche wird gewaschen und sie kann sich waschen. Jetzt kommt noch die Mutter dafür auf. Aber wenn sie später alleine wohnt, muss sie für alles aufkommen. Also seht es nicht so, dass ihre Mama ihr das nicht gönnt. Sondern als Erziehungsmaßnahme im Umgang mit Geld.
Vielleicht sollte deine Freundin sich mal mit ihrer Mutter in Ruhe hinsetzen und die Höhe des Kostgelds besprechen.
Aber rein rechtlich ist deine Freundin nicht verpflichtet Kostgeld abzugeben.
Denn ihre Mutter ist noch Unterhaltspflichtig.
Nur sobald deine Freundin volljährig ist und eine abgeschlossene Ausbildung hat. Dann ist ihre Mutter nicht mehr Unterhaltspflichtig und kann Miete usw. von deiner Freundin verlangen.
An deiner Stelle würde ich mir ausrechnen, wie lange du an deiner Abschlussarbeit gesessen hast. Dann hast du schon die Arbeitsstunden für diese Arbeit raus.
Meines Erachtens stehst du in einer guten Verhandlungsposition, denn das Unternehmen fragt erstens bei dir nach und zweitens kannst du immer sagen, dass du dich mit dem Thema beschäftigt hast. Und du es fertig ausgearbeitet, nachgeforscht usw. hast. Das Unternehmen müsste extra jemanden abstellen um auf so ein Ergebnis, wie du es hast, zu kommen. Das bedeutet wiederum für das Unternehmen zusätzliche Kosten.
Zusammengefasst würde ich an deiner Stelle ausrechnen, wie lange du an deiner Arbeit gesessen hast und das mit einem angemessenen Stundenlohn multiplizieren.
Oder du rechnest dir die Arbeitszeit für eine Seite aus und multiplizierst das wieder mit dem Stundenlohn und so hast du den Preis pro Seite.
Diesen Preis musst du ja nur mit der Anzahl der Seiten von deiner Abschlussarbeit multiplizieren.
Wichtig m.E ist das du dich nicht klein machen lässt. Nur weil ein erfahrenes Unternehmen bei dir anklopft, heißt es nicht das du keinen Verhandlungsspielraum hast. Du musst es nämlich auch so sehen, dass Unternehmen will natürlich geringstmögliche Kosten haben. Aber Unternehmen haben auch eine Grenze, bei der gesagt wird, dass man bis zu einem gewissen Preis noch bereit ist zu Zahlen.
Diesen Punkt kannst du ja versuchen etwas auszureizen. Am besten ist es, wenn du dich mit Teilen des Unternehmens zusammen setzt und ihr verhandelt. Das kann schneller gehen als ständiger Schriftvrekehr
Viel Glück
Hallo "glamau",
das der Hinweis fehlt ist egal. Da gesetzlich festgeschrieben ist, das der Widerruf ohne Begründung erfolgen kann. Allerdings muss der Widerruf schriftlich, per Mail oder telefonisch erfolgen.
Die Widerrufsfrist beginnt sobald du die Vertragsunterlagen erhalten hast.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und bei deinem Vertragspartner betrug sie aus Kulanz 30 Tage.
Also zusammengefasst:
Du hattest 30 Tage Zeit deinen Vertrag zu Widerrufen, du hättest den Vertrag auch ohne Begründung widerrufen können (gesetzl. geregelt). Und die Frist beginnt dann, wenn du die Vertragsunterlagen schriftlich erhalten hast.
Hallo "Seba48",
es wäre etwas leichter dir zu Helfen, wenn du uns ungefähr sagen könntest wie groß dein Budget ist.
Welches Motorrad sich für dich lohnen würde, hängt von deinem Budget ab.
Vielleicht bringen dich folgende Seiten weiter.
http://www.motor-talk.de/forum/welche-im-unterhalt-guenstige-motorraeder-gibt-es-t1601568.html
https://www.motory.de/tutorial/tutorial/autokostencheck
Du solltest aber vorher abwägen, ob du vielleicht lieber einen Autoführerschein machst und dir dann später ein Auto zulegst.
Dann kann dir folgende Seite etwas weiterhelfen.
http://www.autokostencheck.de/
Hallo "glamau",
erstmal kannst du dich unter folgendem Link nochmals genauer belesen.
http://www.finanztip.de/widerrufsrecht-kredite/
Was soll an dem von die zitierten Text nicht korrekt sein?
Dort steht doch nur ab wann die Widerrufsfrist beginnt und wodurch der Beginn ausgelöst wird. Und das du rechtzeitig den Kredit widerrufen musst, so wie ich das lese. Bedeutet das, dass der Widerruf einfach innerhalb von 14 Tagen beim Kreditgeber liegen muss und nicht innerhalb von 14 Tagen gestellt werden muss.
Also zusammenfassend steht dort. Sobald die eins der o.g Schriftstücke zugekommen ist. Beginnt am Folgetag deine Widerrufsfrist. Diese Frist beträgt gesetzlich festgeschrieben 14 Tage. Der Kreditgeber möchte deinen Widerruf innerhalb der 14 Tage in seinem Briefkasten haben. Und nicht das du am 14en Tag den Widerruf stellst und der Widerruf erst nach 17 Tagen beim Kreditgeber ist.