Es will ihr keiner an den Karren fahren, wir möchten ja eigentlich eine Anzeige vermeiden. Das würde meine Stieftochter jetzt auch nicht durchstehen, die genauen Gründe will ich jetzt hier nicht sagen, aber meine Stieftochter war wegen den Vorfällen die zum Kontaktabbruch geführt haben 1 Jahr Stationär in der Psychiatrie. Meine Frage ziehlt eigentlich da hin, ob nicht die Bank dafür gerade stehen muss wenn sie das Geld vom Sparbuch meiner Stieftochter ohne Vollmacht an die Oma auszahlt? Weil wenn ich es richtig weiß, ist es ja automatisch das Geld meiner Stieftochter auch wenn es die Oma eingezahlt hat. Da das Sparbuch auf den Namen meiner Stieftochter läuft.

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Ja das Sparbuch würde vor ca 15 Jahren von der Oma eingerichtet, aber auf den Namen meiner Stieftochter! Und somit darf sie doch ohne Vollmacht kein Geld bekommen, oder sehe ich das falsch...

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