Verbrochen an sich haben sie nichts. Ausser das war Larkolas gesagt hat. Wobei ich das nicht richtig finde. Dem Arbeitnehmer wird vorgeworfen zu oft zum Arzt zugehen... Aber gibt es nicht auch Zahlen die besagen, dass der Arbeitnehmer an sich nicht mehr so oft Krank zuhause bleibt? Ich finde das ist ein Widerspruch und finde die ganze Diskussion über die Zusatzgebühr einfach nur doof (also nicht deine Frage, die ist berechtigt!)

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Die Bank muss den Schaden wieder gut machen. Wie das aber in diesem Fall machbar sein soll, kann ich mir nicht vorstellen.

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Klar darfst du das. Die werden wahrscheinlich nicht mal auf den Namen gucken. Der Name hat keine rechtliche Grundlage. Er dient nur dazu den Gutschein individueller zu machen.

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NEIN! Das ist nicht erlaubt. Wenn das Teil der Ausbildung ist, muss die Firma das zahlen. Lass dir sowas nicht einreden. Du bist Auszubildender und hast so oder so nicht genug Geld!

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Meine Bekannte hat auch schon für Leiharbeitsfirmen gearbeitet. Sie hat sonst keinen Job gefunden und dachte sich, dass es so besser ist als arbeitslos zu sein. Ganz glücklich war sie dort auch nicht. Jedoch hatte sie das Glück am Ende von der Firm wo sie zeitweilig gearbeitet hat übernommen zu werden. Das ist schon eine Chance für sie gewesen. Ich denke man kann Glück und Pech mit Zeitarbeitsfirmen/ Leiharbeitsfirmen haben.

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Das Finanzamt selber bietet dir ein programm an. Es heisst Elster und du findest es unter https://www.elster.de/. Ich finde es sehr hilfreich!

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Nein, musst du nicht. Die Abgeltungssteuer muss nur bezahlt werden, wenn die Lebensversicherung folgende Kriterien NICHT erfüllt: Sie wurde nach 2005 abgeschlossen, die mindest Vertragslaufzeit ist weniger als 12 Jahre, der minimal Schutz im Todesfall ist weniger als 60% und es werden weniger als 5 Jahre Beiträge gezahlt.

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