Nein, Zwangsurlaub geht nicht. Überstunden müssen abgebaut werden. Das ist richtig. Danach hockt der Arbeitnehmer allzeit bereit(also acht stunden am Tag) an seinem Arbeitsplatz und bietet seine Arbeitskraft an. Wenn der Arbeitgeber die nicht annimmt, Pech. Nachholen? Nein geht auch nicht. Die Arbeitsleistung ist eine Verpflichtung, die "jetzt" zu erbringen ist und "jetzt" vom Arbeitgeber entgegen genommen werden muß. Mit "Bitten" läßt sich jedoch einiges anders regeln. Da stimme ich Zitterbacke zu. Und manchmal machen das auch die Betriebsräte für die Arbeitnehmer.

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Hallo, ich empfehle Dir, nicht unbedingt einen Fachanwalt zu nehmen, da es sich hier um eine "stinknormale" Haftungsfrage ohne jeden größeren Wissenvorsprung handelt. Der Fachanwalt wird am Ende teurer als der "Normale" Anwalt, weil der Fachanwalt Stundenhonorar verlangt, der normale aber auch normal abrechnet. Im übrigen kommt es bei der Höhe des Schmerzensgeldes darauf an, wie lange man krank war, welche Schmerzen man aushalten mußte, worauf man in der Zeit der Krankheit verzichten mußte, ob Folgeschäden oder Gesundheitsrisiken bleiben. Mit Deinem Auge, das hört sich nicht gut an. Gehirnerschütterung ist aber keine große Sache, warst vielleicht eine Woche krank? Ich schätze das Schmerzensgeld zwischen 500 und 1000 EUR.

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Der Ring, egal ob von Oma oder Ex, ist als Verlobungsgeschenk auf jeden fall zurückzugeben. Auch wenn der Ring nicht ausdrücklich als Verlobungsring bezeichnet wurde, gehen doch offensichlich alle Beteiligten davon aus, daß es einer ist! Also, keine Spirenzien machen. Rechtlich war das Geschenk, wenn man denn Schenkungsrecht anwenden will, doch eher in Richtung des Enkels, der widerum den Verlobungsring dann weiter verschenkt hat. Ergo kann er ihn auch wieder zurückverlangen nach dem bereits zitierten Paragraphen des BGB. Mal im Ernst, es gebietet schon der Anstand, daß ding zurückzugeben. Und: Will Deine Freundin den Ring jemals wieder tragen? Schon makaber nach der geplatzten Verlobung.

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Ja, das macht Sinn, weil in zehn Jahren die vereinbarten Auszahlungs-Summen nicht mehr das wert sind wie heute. Wenn die Versicherung sowas anbietet, erfolgt die Anpassung meist einmal jährlich mit der Folge, daß dann auch die Beiträge steigen. Ich kann Dir nicht sagen, ob Du das machen sollst. Ich selbst habe eine Versicherung, wo ich die Anpassung ca. aller zwei Jahre mitmache.

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Hallo, die Hochzeit im Dezember ist steuerrechtlich und mit den Beiträgen in der Krankenversicherung optimal. Das hast Du richtig erfaßt. Also schöne Hochzeit mit viiiiel Schnee. Gibts wenigstens hübsche Fotos und auf dem Standesamt keine Drängelei. ;-)

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Es gibt freiwillige und vertraglich festgelegte Beitragsrückerstattungen. Das ergibt sich aus den AVB. Offensichtlich gibt Deine Krankenversicherung eine freiwillige Beitragsrückerstattung aus. Und anscheinend hat sie im Jahr 2009 nicht so gut gewirtschaftet und keine Überschüsse erzielt, so daß es keine Rückerstattung gibt. Tip: wenn Du keine Beitragsrückerstattung erhälst, kannst du alle Arztrechnungen von 2009 einreichen, es sei denn, Du hast eine Selbstbeteiligung und die Rechnungen liegen noch unter dieser.

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Beide Antworten sind nur zum Teil korrekt: bis 400 EUR kann der Job sozialabgaben frei sein. Aber! (und das ist der Trick) Sie können gegenüber Ihrem Arbeitgeber ausdrücklich auf die Sozialabgabenfreiheit verzichten! Dann müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen und sind entsprechend versichert. Mit der Folge, daß brutto nicht mehr gleich netto ist!

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