Habe meine Elternzeit von3.2 bis 3.5 unbezahlt verlängert mit Zustimmung vom AG. Nun geht der AG ab 1.3 in Kurzarbeit. Ich möchte gern mit dem AG verhandeln und die Elternzeit verkürzen sodass ich ab 1.4 wieder arbeite in Kurzarbeit. Zudem muss ich Teilzeit arbeiten wegen der Betreuungseinrichtung meines Kindes. Dieses habe ich auch noch nicht angezeigt. Gem.parag.8 TzBfG ist das mind 3 Monate vorab zu tun.
Kann ich
1. Mit Zustimmung des AG die Elternzeit verkürzen um Kurzarbeit zu machen
2. Habe noch 7 Tage resturlaub vor e'ternzeit. Würde diese dann bis 12.4 nehmen wollen und danach in Teilzeit vs kurz arbeiten. Wenn AG Teilzeit akzeptiert, bako''e ich für die 7 Tage resturlaub das volle Gehalt anteilig angerechnet? Und beantrage ich dann die Teilzeit bspw. Erst dann ab dem 13.4