Wenn du zuvor beschriebenen hast, dass es sich um gebrauchte Cremes handelt, dann kann sie zehn Mal zur Polizei gehen. Die wird nichts machen und vielleicht nur ein Protokoll aufnehmen. Bei dem Versand müsste die Empfängerin nachweisen, dass der Inhalt vor der Übergabe einen Mangel hatte.

Wenn du ihr eine Teilerstattung angeboten hast, dann ist das schon großzügig. Immer mit der Vorraussetzungen, dass du tatsächlich nicht betrügen wolltest. Betrug liegt nur dann vor, wenn du mit der Absicht etwas falsch beschrieben oder deklariert hast, um an Geld einer anderen Person zu gelangen. Daher kannst du in deinem Fall mehr als beruhigt bleiben.

Der Käuferin bleibt nur der Weg zu einem Rechtsanwalt und da müsste sie wirklich beweisen, dass du ihr etwas anderes als beschrieben, verkauft hast. Die Polizei macht hier nichts, weil sie die Produkte per Foto gesehen hat und die Bescheinigung von einem privaten Verkäufer kommt.

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Ich habe dein Anliegen nicht ganz verstanden.
Geht es um eine ursprüngliche Forderung von 10,00 Euro und wolltest du diesen Betrag monatlich in Raten tilgen?
Wenn du einen Betrag von 10,00 Euro schuldest und nicht reagierts, dann leiten KLARNA diese Forderung an ein Inkassounternehmen weiter. Bis dahin hatte man dich abder bestimmt mehrmals angemahnt. Laut Gesetzgeber dürften Sie die Forderung nach 30 Tagen direkt titulieren. KLARNA schaltet jedoch zuvor ein Inkassounternehmen ein, so dass hier noch weitere Gebühren entstehen, die du durch dein Nichthandeln verursacht hast. Der Gesamtbetrag von 45 Euro erscheint dir nun zu hoch, jedoch kann ich dir mitteilen, dass die Gebühren im Einzelnen nicht zu hoch erscheinen und somit rate ich in diesem Fall zu einer schnellen Zahlung, da die Gebühren mit jedem Tag nur steigen.

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