Eine Gebühr ist ein öffentlich-rechtlicher Geldleistungdarf und wird eigentlich nur von Behörde erhoben. Viele Immobilienvermittler lassen sich ein Entgeld für die Bearbeitung des Mietvertrages zahlen. 255,00€ scheint ein wenig hoch, es sei denn die Miete ist sehr hoch. Wenn der Mietvertrag unterschrieben ist bist du auf der sichern Seite. Warte doch einfach ab oder biete Ratenzahlung an.
Antwort
Es scheint sich hier um einen älteren Mietvertrag zu handeln. Die Renovierungsklausel müßte überpfrüft werden, feste Renovierungszeiten wie aller drei oder fünf Jahre ect.sind unwirksam. Dann braucht vom Mieter nicht renoviert zu werden und wenn ja, dann nur fachgerecht.
Mit dem Verkauf haben Sie nichts zu tun der Mietvertrag bleibt beim neuen Eigentümer bestehen. Ansonsten schließe ich mich mig112 an. Nichts zahlen ein Übergabeprotokoll machen( darin lieber mehr als zu wenig aufnehmen) und abwarten. Sollte das Übergabeprotokoll nicht befriedigend sein, dieses nicht unterschreiben.