Du kannst mit dem Geld der Versicherung im Prinzip anstellen, was Du möchtest. Letztendlich solltest Du aber natürlich bedenken, dass Dein Auto durch die nicht durchgeführte Reparatur einen Wertverlust erleidet - ungefähr in der Höhe des Betrags, den Dir die Versicherung zugesteht. Letztendlich ist es damit relativ egal, was Du mit dem Geld machst. Es sei denn, Du findest jemanden, der den Schaden für weniger Geld repariert.

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"Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war." Von Eigenkapital ist nicht die Rede. Aber lies dir mal de Artikel auf der Seite der Arbeitsagentur durch, der sollte Klarheit schaffen http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html

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nein, ferienhäuser und wochenendhäuser sind ausdrücklich von der fördrung ausgenommen. so steht's auf der internetpräsenz der kfw. hier ist der link: http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/KfW-Formul26/Merkblaetter/Bauen_Wohnen_Energie_sparen/Wohnraum_MOdernisieren/index.jsp

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Normalerweise müssten Dachgepäckträger genauso wie Skiboxen und ähnliches über die Teilkasko mitversichert sein. Aber ein Blick in deinen Vertrag oder ein Anruf bei deiner Versicherung ist das wahrscheinlich die einfachste Lösung um Klarheit zu bekommen. UAber dennoch würde ich unabhängig davon empfehlen, den Gepäckträger abzuschrauben wenn es nicht allzu große Umstände bereitet, weil mit Gepäckträger der Verbrauch des Fahrzeugs ohnehin um einiges steigt.

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