In der Regel ist die Aufrechnung erfolgreich. Das kommt auf die Höhe der Forderungen und den Insolvenzverwalter an. Der Insolvenzverwalter könnte die Gegenforderung bestreiten und einen Rechtsstreit gegen Ihren Freund führen. Wenn die Forderungen Ihres Freundes jedoch unangefochten bzw. berechtigt sind, könnte der Insolvenzverwalter für die Kosten eines "unsinnigen" Rechtstreits in Haftung genommen werden.

Viele Grüsse, GmbhRatgeberCom

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Die Geschäftsführer haften gemeinschaftlich. Ein Geschäftsführer eines Unternehmens MUSS sich ein globales Bild über die Gesellschaft verschaffen, gerade in der Krise.

Wobei die Geschäftsführer in erster Linie gegenüber der Gesellschaft haften.

Weitere Haftungsfragen unter Werbung durch Support gelöscht

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So wie Sie den Fall beschreiben haften die Gesellschafter bis zur Höhe des Auftrages mit. Der Geschäftsführer sollte sich jedoch zuvor absichern, indem er die Gesellschafter auf diesen Umstand nachweislich und schriftlich hinweist. Dazu gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen und Rechtsprechungen. Mehr Infos zu diesem Thema auch unter Werbung durch Support gelöscht

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Mit Verlaub...über diese Frage sollten Sie sich keine Gedanken machen. Die zentrale Fragestellung sollte lauten:

Wie können Sie bzw. Ihr Mann die Pleite der Firma abwenden?

Wir haben hierzu einen Ratgeber zusammengestellt und hoffen er trifft auf Ihre Situation? Mehr erfahren Sie unter Werbung durch Support gelöscht

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Die Antwort steckt schon in Ihrer Frage:

die Organe bzw. neuen Machthaber der GmbH sind/ist der Insolvenzverwalter.

In diesem Falle übernimmt der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter auch die Funktion des Liquidators, sofern etwas liquidiert werden kann.

Sollte die GmbH noch keine Insolvenz angemeldet haben, gäbe es hier evtl. Hilfe eine Insolvenz abzuwenden: Werbung durch Support gelöscht

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Bei Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva.

Werbung durch Support gelöscht Die bilanzielle Überschuldung einer GmbH wird jedoch nicht aus der üblichen Handelsbilanz ermittelt. Auch wenn manche Buchprüfer dies so prognostizieren oder darstellen möchten. Ebenso wird dieser Trick von Insolvenzverwaltern angewendet, um Geschäftsführern den GmbH Konkurs und eine Insolvenzverschleppung zu unterstellen.

In diesen besonderen Fällen ist eine sogenannte Sonderbilanz aufzustellen. In dieser besonderen Bilanz werden die realen Werte des Gesellschaftsvermögens dargestellt. Demnach erscheinen dann in der Aktiva die Verkehrswerte und nicht mehr die ( teilweise abgeschriebenen ) Buchwerte der jeweiligen Position.

Die Berichtigung der Werte in der Aktiva betrifft z. B.:

das Vermögen von Immobilien und Grundbesitz,das Vermögen von Sachanlagen,Güter, Materialien, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,den Bestand von Waren und sonstigen Gütern,eventuell beschlossene Sondereinlagen der Gesellschafter,zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht erbrachte Einlagen der Gesellschafter.Ist das Ergebnis dieser Sonderbilanz immer noch mit einem höheren Wert in der Passiva als in der Aktiva, liegt eine Überschuldung der GmbH vor, auch Pleite genannt.

> Blockquote

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Ist das Insolvenzverfahren im privaten oder im gewerblichen Bereich angedacht?

Wenn möglich: Insolvenz vermeiden!

Die Folgen sind in der Praxis weit aus höher, als in manchen Medien berichtet wird. Mittlerweile sehen auch einige Menschen eine Insolvenz als All-Heil-Mittel gegen ihre Schulden. Das ist eine Insolvenz nicht. Sie ist eher ein jahrelanger Klotz am Bein.

Sollte es sich um eine gewerbliche Insolvenz handeln, helfen vielleicht diese Ratgeber weiter: Werbung durch Support gelöscht

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Ja, das ist möglich. Die eine Partei kann eine die Auflösung der Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung erzwingen. Ob dies jedoch sinnvoll ist, gerade auf die benannten Faktoren: Zeit, Geld und Stress sei dahingestellt.

Falls hieraus auch noch Probleme einer GmbH entstehen sollten helfen diese GmbH Ratgeber: Werbung durch Support gelöscht

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