Erstmal mein Beileid.
Also, wenn die Verstorbene deine rechtliche Mutter war und es kein Testament gibt. Dann hast du immer noch Anspruch auf den Pflichtteil bei Erbungen. (Es sei denn er wurde dir gerichtlich abgesprochen)
Erstmal mein Beileid.
Also, wenn die Verstorbene deine rechtliche Mutter war und es kein Testament gibt. Dann hast du immer noch Anspruch auf den Pflichtteil bei Erbungen. (Es sei denn er wurde dir gerichtlich abgesprochen)
Also, du musst dann auf jeden Fall schreiben woher du es hast (alle Quellen). Um sicher zu gehen würde ich außerdem noch darauf hinweisen, dass das Original nicht von dir, sondern von xy ist.
Du musst, wenn du offiziell geladen bist an der Verhandlung teilnehmen. Das ist eine Bürgerpflicht! Wenn du es nicht machst bekommst du ein Ordnungsgeld und wirst von der Polizei abgeholt.
Ja, das darf der Busfahrer.
Du könntest das Spielzeug theoretisch nach einer bestimmten Zeit entsorgen.
Ich denke nicht das dies möglich ist, da du dann ja zwei Identitäten hast, wenn du dann mit deinem Thailändischen Pass zur deutschen Behörde
kommst könntest du ja sagen das du Thailänder wärst und jetzt in DE leben möchtest und einen deutschen Pass haben magst.
PS: Ich bin mir aber nicht ganz sicher, weil ich mich mit thailändischen Gesetzen nicht so gut auskenne.
Ja, die Polizei darf dich mitnehmen. Es gibt eine Schulpflicht!
Nein du darfst dich nicht weigern. Wenn du dich mit Gewalt dagegen wehrst hast du dann auch noch eine Anzeige wegen Wiederstands gegen Vollstreckungsbeamte am Hals.
•Nein, wäre Hausfriedensbruch
•Ja, aber wenn er es nicht war oder zu wenig Beweise da sind bringt das auch nichts
•Ja, aber wenn es keine Beweise gibt oder B es nicht war wird die Klage zurückgewiesen
•Nein, wäre eine Freiheitsberaubung
Deine Eltern dürfen dich immer enterben, egal aus welchen Gründen, ist ja ihr Vermögen. Der Pflichtteil steht dir allerdings immer noch zu.
Das Testament kann allerdings auch unwirksam sein, wenn durch ein Gericht festgestellt wurde das, als deine Eltern es verfasst haben sie in einem Psychisch nicht stabilen Zustand waren.
Du hattest ja vor der neunten Klasse auch diese Fächer, soweit ich mich erinnern kann, dann wäre das eigentlich auch eine Sache des Profils in der 7. Klasse.
Ich an deiner Stelle würde Politik bzw. Rechtswissenschaften-Politik-Wirtschaft nehmen.
Am besten wäre es natürlich wenn du dieses Profil schon in der 7. Klasse gewählt hättest.
Anne und Chloe würde ich nehmen
Die Frau hat zunächst einmal einen Samenraub begangen, mit Schwangerschaftsfolge. Theoretisch hätte sie dann wenn durch einen Vaterschaftstest feststeht wer der Vater ist, von diesem auch einen Unterhaltsanspruch für das Kind.
Allerdings hat die Frau ja einen Samenraub begangen, deshalb könnte es sein das sie den Unterhaltsanspruch verwirkt hat.
Darüber können sie sich dann vor Gericht streiten.
Ich hoffe ich konnte helfen.