@WilfriedC Ich verstehe das Problem schon - aber ich kann die Zahlen und Prozentsätze im Vetrag nicht mit der realen Abwicklung in Verbindung setzen.
Also: Ich schließe 2007 einen Vertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einer monatlichen Prämie von 300,- EUR ab. Laut Vertrag betragen die Abschlusskosten** ! 6% !** der Nettoprämiensumme (das war mir schlicht und einfach bisher nicht bewusst - stimmt) und da nochmal 6% Sollzinssatz drauf. Egal, weiter: Bei mir bedeutet das auf die 25 Jahre kommen 5400,- EUR Abschlusskosten zusammen (die zusätzlichen 6% ignoriere ich mal). Durch Reduktion meiner Prämie sind diese 5400 EUR nicht mehr in der geplanten Laufzeit einbringbar, weswegen die Versicherung Anteile verkauft.
Gut - ist mir soweit klar. ABER ... wenn ich meine Prämie reduziere sollten sich doch auch die Abschlusskosten im gleichen Verhältnis reduzieren, oder ? Dadurch sollte kein Verkauf von Anteilen notwendig sein ... !?!? Das habe ich jetzt wirklich ein Verständnisproblem.
Ich habe jetzt herausgefunden dass es bezüglich der Rückkaufswerte-Verinbarungen einige OGH-Urteile gegeben hat ("Klauseln zu Rückkaufswerten bei Lebensversicherungen der Wr. Städtischen gesetzwidrig")
Aber ich tu mir relativ schwer damit das auf meinen konkreten Fall anzuwenden :(