Das ist eine gute Frage. Freunde von mir haben jetzt ein Kind bekommen und meinten, die von der Elterngeldstelle meinten, dass es so 3 Monate dauern kann, bis sie das ausgerechnet haben. Anscheinend staut sich da die Bearbeitung. Aber das ist bestimmt von Stadt zu Stadt verschieden, also ruf da am besten an und frag mal nach, was die da so dazu sagen.
Wenn der Arbeitgeber die kosten übernimmt, geht bei der Steuer nicht mehr viel. du wirst dadurch ja nicht zusätzlich belastet. Du kannst das ansetzen, was für dich selbst Kosten verursacht, die nur was mit der Außentätigkeit zu tun hat. Ansonsten kannst du Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit ansetzen. Die Lieferfahrten für unterwegs denke ich gehen auch nicht als Pendlerpauschale.
Beim Küchenschrank müsst ihr nichts übernehmen. Die Mietsache wird vom Vermieter repariert.
Bei dem Boden würde ich schnell handeln und dem Vermieter Bescheid geben, dass sich die Versiegelung löst. Denn dann kann er gegebenenfalls noch beim "Fachmann" reklamieren. Zahlen müsst ihr dafür aber auch nichts.
Das hängt davon ab, ob die Chancen, dass du dann einen Job bekommst, realistisch sind. Hast du schon ein Vorstellungsgespräch gehabt und der AG sagt, er stellt dich ein, wenn du einen Führerschein machst, dann wird die arge die Notwendigkeit der Unterstützung nicht abstreiten. Ob sie es einfach auf gut Glück finanzieren würde, bezweifle ich. Aber am besten, du redest mit deinem persönlichen Sachbearbeiter, der kann die genauere Angaben machen.
Keine Schulden sind immer die besten Schulden! Allerdings sollte man doch ein paar Dinge beachten. Ist es überhaupt bei dem alten Kredit möglich, Sondertilgungen durchzuführen? Wenn ja, ist eine zusätzliche Tilgung durchaus empfehlenswert.
Man sollte jedoch trotzdem überprüfen, zu welchen Konditionen man das Geld alternativ anlegen könnte. Denn legt man das Geld zu höheren Zinsen an als man für den Kredit bezahlt, steht man mit einer Geldanlage unterm Strich besser da.
Soweit ich weiß, dient das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes als Berechnungsgrundlage, wenn das zweite Kind innerhalb der Elternzeit geboren wird.
Hier stehen Informationen zu deinen Fragen:
http://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html